Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 245

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zur Frage des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes, das wir heute hier in dieser Novelle vorliegen haben: Hier wird nachvollzogen, was im Österreichischen Strukturplan Gesundheit im Prinzip vorgegeben wird. Wir alle sagen ja immer, es gibt zu viele Betten, es gibt zu viele Akutbetten in den Spitälern, wir sind Weltmeister im Im-Spital-Liegen. Jetzt haben wir endlich etwas vorliegen, womit wir es – zugegeben – den Ländern und den Spitalsträgern ermöglichen, eine abgestufte Versorgungsstruktur zu schaffen, und zwar einmal im Spital. Das heißt, man kann Schwerpunkt­kranken­häuser, Standardkrankenhäuser in sogenannte Standardkrankenanstalten mit Basis­versorgung umstellen, also ich kann für Bereiche mit einem Einzugsgebiet, das nicht 50 000 überschreitet, sagen: Ich mache dort einen Nahversorger. Das heißt, ich habe eine Wochenklinik, ich habe eine Tagesklinik und eine Rundumversorgung mit Akutmedizin. Das ist für jene Menschen, die es zu weit in ein Spital haben.

Man braucht dort nicht einen kompletten Apparat aufrechtzuerhalten, sondern das ist eine erste Anlaufstelle. Und es ist ja auch kein Geheimnis, dass wir auch in den Wiener Spitälern nicht alles in jedem Spital anbieten. Das heißt, wenn ein Patient in ein Spital kommt und etwas benötigt, was man dort nicht leisten kann, wird er weitertransportiert.

Ich glaube, dass der „Werkzeugkoffer“, den wir mit diesem Gesetz beschließen, den wir ja, glaube ich, bis auf die Freiheitliche Partei alle beschließen, ein gutes Instrument ist, um zu schauen, ob wir die regionale Versorgung vor allem im ländlichen Bereich effektiv und strukturkonform schaffen können.

Es wird an uns liegen, die Qualität zu evaluieren. Es wird erstmalig einen österreich­weiten Qualitätsbericht geben. Das heißt, wir haben vergleichbare Werte, und es wird sicherlich an uns liegen, dann zu schauen, was daraus gemacht wird. Ich glaube, dass das, was dem Minister hier gelungen ist, wirklich ein weiterer Schritt dahingehend ist, dass Menschen in Österreich bedarfsgerecht, wohnortnahe und ordentlich versorgt werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

20.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.50.38

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Ganz kurz zum Krankenanstaltengesetz. Es betrifft ausschließ­lich Standardkrankenhäuser mit einem Einzugsgebiet unter 50 000. Daher sehe ich die Dramatik nicht ganz so stark wie die Ärztekammer und andere Personen aus dem Gesundheitswesen.

Allerdings ist das nicht nur eine Chance, sondern auch eine Gefahr, denn Sie zitieren immer wieder den Österreichischen Strukturplan Gesundheit. Es gibt Standardkranken­häuser, Schwerpunktkrankenhäuser, zentrale Krankenanstalten, Unfallkrankenhäuser, Sonderanstalten und – fast hätte ich gesagt: weiß der Teufel was. Das liest sich wie das „Who is Who“ im Gesundheitswesen. Und Sie führen jetzt dann noch Satelliten ein, Departments, Fachschwerpunkte, dislozierte Einrichtungen, Tages- und Wochenklini­ken. Es wird schon sehr unüberschaubar und auch schwer lesbar. Diese Kritik ist laut geworden.

Ein kleines Problem wird auch sein, dass alle Fächer sich in Subspezialitäten aufgesplittert haben und das teilweise machen mussten, weil die Medizin fortschreitet und es diesen Allgemeininternisten, diese Allgemeininternistin, der beziehungs­weise die für alles zuständig ist, also nicht Wald- und Wiesenmedizin betreibt, sondern fit in allem ist, sehr schwer zu finden ist. Da wird man schauen müssen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite