Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 249

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Krankenanstalten Ärzte in die Regionalspitäler zu entsenden, wird die Qualität der ärzt­lichen Versorgung, die Qualität der Krankenanstalten, der Spitäler massiv verbessert.

Dieses Gesetz lässt das zu, ich sage aber auch ganz deutlich: Dieses Gesetz erhöht auch die Verantwortung in den Bundesländern, der Landesregierungen, auf die besondere Qualität zu achten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird in Zukunft möglich sein, viel flexibler mit den Leistungen umzugehen, sie dem Bedarf der Bevölkerung anzupassen, und das schafft am Ende auch einen besseren Umgang mit unseren Mitteln. Wir sparen da am richtigen Fleck. Wir gehen optimal mit den Bedingungen um, und das ist der Weg, den ich im Gesundheitsbereich zu gehen gedenke und den ich hier auch schrittweise fortsetze.

Dieses Gesetz ist tatsächlich richtungweisend. (Beifall bei der SPÖ.)

21.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger zu Wort. – Bitte.

 


21.05.12

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Wenn Herr Dr. Grünewald – no na – den Antrag der Kollegin Jarmer unterstützt, in dem Bundes­minis­ter Stöger aufgefordert wird, einen Unterstützungsfonds für Menschen, die durch die Einnahme von Contergan-Medikamenten dauerhafte Schäden erlitten haben, ein­zurichten, dann erlauben Sie mir schon auch, auf die deutsche Rechtslage einzu­gehen.

Wir alle – ich denke, davon können wir ja ausgehen – wissen um die Problematik der damaligen Contergan-Medikamente, die vor mehr als 50 Jahren auf den Markt gekommen sind, Bescheid, und wir wissen auch, dass damals über 10 000 Kinder in Österreich davon betroffen waren.

Zu Ihrer Forderung muss jedoch gesagt werden, dass eine Rentenzahlung aus dem deutschen Contergan-Stiftungsfonds auch für Österreicherinnen und Österreicher möglich ist. Aber man muss in weiterer Folge auch dazusagen: Solch monatliche Rentenleistungen von Deutschland erfolgen nur dann, wenn es keine anderweitigen monatlichen Zahlungen gibt. Und das ist auch der Grund dafür – damit es eben keine Doppelbezüge gibt und nicht jene Menschen, die davon betroffen sind, aus dem deutschen Stiftungsrecht herausfallen –, dass es vonseiten der österreichischen Regierung die Summe von 2,8 Millionen € als humanitäre Geste gibt, die den betrof­fenen Menschen zur Verfügung gestellt wird.

Ich möchte weiters festhalten, dass in Österreich bisher 69 Menschen einen Antrag auf entsprechende Entschädigungsleistungen gestellt haben. Davon wurden – weil immer auch kritisiert wird, dass es so lange dauert, bis klar ist, ob jemand Entschädigungs­leistungen bekommt oder nicht – 15 Anträge deswegen abgelehnt, weil kein kausaler Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Medikament festgestellt wurde. Von den restlichen 54, die in Österreich einen Antrag gestellt haben, haben bereits 20 Menschen – auch das muss gesagt werden – eine Summe von je 50 000 € erhal­ten, und bei 34 Menschen läuft dieses Prüfungsverfahren noch. (Zwischenruf des Abg. Dr. Grünewald.)

Und all das sind die Gründe dafür, dass wir gesagt haben, dass wir den Antrag der Kollegin Jarmer nicht unterstützen können. Wobei klar ist, dass diese Summe dann, wenn der Kausalzusammenhang herbeigeführt wird, also klar ist, dass der Zusam­menhang zwischen Behinderung und der Einnahme der Medikamente besteht, diese Summe an die restlichen Antragsteller zur Auszahlung gelangt. (Beifall bei der SPÖ. –


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