Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 256

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


21.30.47

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit diesem Geset­zes­beschluss werden Änderungen beim Zahnärztegesetz, die Umsetzung von Unions­recht genauso wie die Ausbildung und die Übergangsbestimmungen bei der zahnärztlichen Assistenzausbildung und der Dentistenausbildung vorgenommen.

Mit diesem Gesetz wird der bestehende Ausbildungsversuch abgeändert und nunmehr als ein Regellehrberuf im Gesundheitswesen eingerichtet. Dadurch wird auch jenen Personen, die bei einem Zahnarzt oder Dentisten tätig sind, zum Beispiel im Hilfsdienst oder als Ordinationshilfe, eine Qualifizierung zugesprochen. Sie werden als Fach­arbeiterInnen mit Qualifikationen anerkannt.

Mit der Prophylaxe-Assistenz wird eine erweiterte Ausbildung auf die zahnärztliche Assistenz aufgebaut und nunmehr auch gesetzlich geregelt.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind für mich ein wichtiger und weiterer Schritt zur Erlangung einer Berufsqualifikation in einem neuen Gesundheitsberuf. Ein wichtiger Bestandteil in diesen gesetzlichen Bestimmungen ist für mich, dass nunmehr die fachliche Ausbildung in den Betrieben auch den Bestimmungen des Berufsausbil­dungsgesetzes angepasst sind und von fachlichen Personen durchgeführt wird.

Geschätztes Hohes Haus! Diese gesetzliche Änderung bringt aber nicht nur die Absicherung der Zahnarztbetriebe, sondern auch mehr Rechtssicherheit für die Dienstnehmer, für den Betrieb und natürlich für die Patienten bei deren Behandlung mit sich. Daher ist dieses Gesetz für mich ein Meilenstein bei der Ausbildung in der zahnärztlichen und Dentistenassistenz. Diese Ausbildung kann jedem Vergleich bei den verschiedenen Gesundheitsberufen im nationalen als auch im internationalen Bereich standhalten.

Mit den Übergangsbestimmungen – das ist mir wichtig – wird auch gewährleistet, dass die in Ausbildung stehenden Personen eine Berufsqualifikation erlangen und diese Berufsqualifikation sehr wichtig ist für den sogenannten Berufsschutz.

Ich bin froh, dass diese gesetzliche Bestimmung im Ausschuss einstimmig beschlo­ssen worden ist. Geschätzte Damen und Herren! Ich sehe in dieser Einstimmigkeit auch den besten Beweis für eine gute Gesundheitspolitik in Österreich und gratuliere Herrn Bundesminister Stöger zu dieser guten Gesetzesvorlage. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Klikovits zu Wort. – Bitte.

 


21.33.49

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich kann an die Ausführungen meines Vorredners nahtlos anschließen. Auch ich bin froh, dass dieses Gesetz heute einstimmig beschlossen werden kann, weil es für die betroffenen vornehmlich Kolleginnen zweifelsfrei viele Verbesserungen bringt und auch viele Chancen für diesen Beruf, der ja wahrscheinlich – wenn man das hochrechnet von 4 700 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die es in Österreich gibt, die durchschnittlich zwei Assistentinnen beschäftigen – von in etwa 10 000 Personen ausgehen kann. Es


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