Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 257

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sind nicht 10 000 Personen, die sozusagen gleich eine neue Ausbildungsmöglichkeit erhalten, aber auf Sicht gesehen ist das immerhin eine sehr große Gruppe, für die es Verbesserungen geben wird; nicht nur Verbesserungen bei ihrer Ausbildung, die für uns als Patienten zweifelsfrei von Vorteil sind, sondern es wird natürlich auch für sie persönlich, wie Kollege Hechtl schon ausgeführt hat, durch den Berufsschutz und die berufliche dreijährige Ausbildung Verbesserungen geben. Das ist wichtig.

Wenn man weiß, dass die Frauen in diesem Bereich tolle Arbeit leisten und nicht wirklich immer die beste Bezahlung erhalten, so besteht in Zukunft für sie durch das neue Berufsbild sicherlich auch die Chance, durch Verhandlungen eine bessere Entlohnung zu erhalten. (Demonstrativer Beifall der Abgeordneten Mag. Wurm und Schenk.)

Wenn ich bedenke, dass die Damen bisher im ersten Ausbildungsjahr 410 € erhalten haben, im zweiten Ausbildungsjahr 570 € und im dritten Ausbildungsjahr 650 €, so entspricht das nicht einmal der derzeitigen Mindestsicherung. Ich glaube, dass es zweifelsfrei notwendig ist, dass eine Anerkennung nicht nur durch beste Qualität gewährleistet ist, sondern vor allem auch durch die Entlohnung abgesichert ist, denn Leistung muss sich zweifelsfrei auch lohnen.

So gesehen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Bundesminister, bedanke ich mich dafür, dass es jetzt möglich ist, diese schier unendliche Geschichte – immerhin seit dem Jahr 1990, wie ich glaube, gibt es Bemühungen in diese Richtung – nach über zwanzig Jahren in ein durchaus ordentliches Gesetz zu fassen. Ich freue mich, dass alle mittun – im Interesse der Kolleginnen und Kollegen, die diese neue Ausbildung genießen können und damit eine bessere Berufschance haben, aber vor allem in unserem Interesse als Patientinnen und Patienten, um ein bisschen mehr Sicherheit zu haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.37.03

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Auch wir sind für den vorliegenden Gesetzentwurf. Das war wirklich kein Zustand mehr, eine Berufsgruppe, die tatsächlich einiges leistet, hoch verantwortliche Tätigkeiten verrich­tet, in einer Art minderwertiger Situation als Hilfspersonen zu belassen. Es war tatsächlich eine seltsame Geschichte, dass seit zwanzig Jahren herumdiskutiert wurde und es jetzt zum Glück endlich umgesetzt werden kann. Die Assistentinnen bekommen den Status eines Lehrberufes mit den vielen Benefits, die damit verbunden sind, so zum Beispiel die Lehrlingsfreifahrt, die bis heute in die Ausbildungstätigkeit nicht inkludiert ist. Es ist vor allem eine Aufwertung und eine wichtige frauenpolitische Maßnahme, weil es zumeist doch Frauen sind, die diesen Beruf erlernen.

Ich glaube, es hat hier auch die EU ein bisschen mitgeholfen. Ich weiß, dass eine Berufsanerkennungsrichtlinien-Verordnung in der EU in Bearbeitung ist. Es sollen im Gesundheitswesen Berufsbilder angeglichen werden, gegenseitig auch anerkannt werden, und ohne diese Änderungen wären wir eben nicht EU-konform gewesen.

Es geht aber noch viel weiter, und auch das wird in den nächsten Monaten und Jahren zu diskutieren sein. Ich habe gehört, dass zum Beispiel in Deutschland bereits weit darüber hinaus gedacht wird und in ein bis zwei Jahren an deutschen Fachhoch­schulen beziehungsweise an einer zahnmedizinischen Fakultät ein sechssemestriger Dentalhygieniker-Bachelor-Studienlehrgang angeboten werden wird, was eine vollkommen neue Herausforderung an das Berufsbild auch in Österreich sein wird. Wie


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