Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 46

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11.20.02 1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1516 d.B.): Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bun­desverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebun­des und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (1602 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird (1603 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügege­setz geändert werden (1604 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1750/A(E) der Abgeordne­ten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verhinde­rung einer europäischen Transferunion (1605 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 3 erteile ich dem Berichter­statter, Herrn Abgeordnetem Pendl, das Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist denn da los? Das ist ja unglaublich! Ich habe mir gedacht, das ist alles so wichtig, was wir heute beschließen! Die wichtige Schuldenbremse – und die Regierung ist nicht einmal da!)

Herr Abgeordneter! Es ist noch kein Redner am Wort. Es ist jetzt der Herr Berichter­statter am Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: Das hat es noch nie gegeben! Das ist ja un­glaublich! Zeitschinderei!)

 


11.21.42

Berichterstatter Otto Pendl: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Ich darf eine Druckfehlerberichtigung (Abg. Ing. Westenthaler: Die Orden müssen umgehängt werden! Das ist die Wahrheit! Das ist eine Regierung!) zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktio­näre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden, in 1604 der Beilagen vorbringen.

Der Titel des oben zitierten Gesetzentwurfes hat richtigerweise wie folgt zu lauten:

„Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Be­zügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz ge­ändert werden“.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Auf eine mündliche Berichterstattung zu den Punkten 1, 2 und 4 wurde verzichtet. (Abg. Ing. Westenthaler: Na was ist? – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Zur Geschäftsbehandlung!)

 


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