Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 103

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ses Versprechen bis heute nicht eingehalten! Das wäre eine Wohltat für die Republik Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

14.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Wöginger, Mag.a Wurm, Auer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden, in 1604 d.B.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 lautet in Ziffer 2 § 11 Abs. 18:

„(18) Die in § 3 Abs. 1 vorgesehene Anpassung entfällt bis 31. Dezember 2012 für Be­züge, die 49% des am 31. Dezember 2011 geltenden Ausgangsbetrages übersteigen.“

Begründung:

Der Ausgangsbetrag beträgt am 31.12.2011 8.160 €, somit sind Bezüge ab 3.999 € von der Anpassung ausgenommen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.07.02

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Es freut mich, dass ich erstmals hier als ganz neues Mitglied des österreichischen Nationalrats zu Wort kommen darf, und ich möchte zuerst gleich einmal den Regierungsparteien gratulieren, dass sie den Mut gehabt haben, es gewagt haben, zu behaupten, dass die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung von uns verhindert worden ist.

Wie Sie alle wissen, haben wir die Festschreibung der Abgabenquote verlangt, das wurde aber leider Gottes vom Herrn Bundeskanzler abgelehnt. (Beifall beim BZÖ.)

In Wirklichkeit geht es Ihnen um nichts anderes als um eine neue Abgabenquote und eine höhere Belastung der österreichischen Bürger. Es wird Zeit, dass Sie die Augen öffnen und einmal die Realität betrachten, denn in Wahrheit diskutieren wir heute eine Schuldenbremse, weil Sie in den letzten Jahren, in den letzten drei Jahren die Ver­schuldung von 180 Milliarden € auf 218 Milliarden € haben ansteigen lassen. Das bedeu­tet eine Pro-Kopf-Verschuldung der österreichischen Erwerbstätigen von rund 54 000 €.

Frau Bundesministerin Fekter, ich bitte Sie, gehen Sie in Klausur, sperren Sie sich in Ihr Büro ein, verlassen Sie den Weg neuer Belastungen und präsentieren Sie ein Kon­zept für den Schuldenabbau, das ohne neue Belastungen auskommt! (Beifall beim BZÖ.)

14.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 5 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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