Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 124

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Staatsanwälte haben schon alles untersucht!), und es gibt die Möglichkeit, dass wir sa­gen, wir haben keine neuen Erkenntnisse. Aber um diese Sachlichkeit und ein biss­chen weniger Aggressivität in dieser Debatte, um das möchte ich Sie ernsthaft ersu­chen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. Zwischenrufe bei der FPÖ.)

15.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


15.24.50

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Sehr geehrter Herr Vorredner! Wissen Sie, Herr Amon, es geht hier nicht um das Opfer, es geht hier um eine Anfragebesprechung. Die Anfragen sind im Übri­gen schon sehr lange vorher eingebracht worden. Was Sie jetzt hier festhalten, ist, dass ausgemacht worden ist, dass aus dem Ausschuss nichts hinausgeht. Das ist zwar schön, dass es ausgemacht worden ist, aber es wäre sowieso nichts hinausgegangen, weil es ja gar nicht sein darf. Da brauche ich gar nicht so viele Vereinbarungen zu tref­fen. – Das ist Punkt eins.

Punkt zwei: Sich jetzt hinzustellen und zu sagen, wir brauchen keine Anfragen zu be­antworten – in dem Fall die Frau Bundesminister –, ich beantworte das jetzt heute ein­fach nicht, ich beantworte auch die Dringliche im Bundesrat nicht, weil ich beantworte gar nichts, ich beantworte auch die Anfragen nicht, denn es wird ja eh alles im Un­terausschuss besprochen, das ist kein politischer Stil. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, es geht nicht um ein Opfer. Natascha Kampusch ist zweifellos Opfer, und das hat niemand in Frage gestellt. Die Frage ist aber, wie viele weitere Opfer es denn von den Tätern gibt. Und da stellen Sie, Frau Minister, sich hin und sagen: Ich gebe keine Antworten; wir kennen alle den Akt nicht; das interessiert uns alles nicht, und im Unterausschuss werden wir das dann alles besprechen! (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, ich habe hier eine weitere Anfrage vom Juni, der Abgeordneten Dr. Susanne Winter und weiterer KollegInnen, wo sie gefragt hat:

„Am 4. September 2006 hat der Ex-BKA-Chef Herwig Haidinger an den nunmehrigen Kommandanten des Einsatzkommandos COBRA, Bernhard Treibenreif, ein Mail mit folgendem Inhalt () geschickt:

„Noch etwas habe ich heute zum ersten Mal gehört: Dass ein von Natascha Kampusch von der Polizei aufgenommenes Foto über Weisung des Genmjr Koch vernichtet wor­den sei?!““

Die Frage der Abgeordneten Winter und weiterer Abgeordneter:

„Ist die Vernichtung von Beweismaterial durch Polizisten in Ihrem Ressort üblich? Wenn nein ()“ Und so weiter, welche Dienstrechte, und so weiter und so fort.

Frau Bundesminister, Sie geben dann eine Antwort zu den Fragen 1 bis 7:

„Das in Rede stehende Foto wurde in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Deutsch Wagram, unmittelbar nach dem sich K.“ – also das Opfer – „aus dem Einflussbereich von P.“ – Priklopil –„ entfernen konnte, von Polizeibeamten aufgenommen und wurde aus Gründen des Opferschutzes und mangels Beweisrelevanz vernichtet.“ (Abg. Neu­bauer: Unglaublich!)

Jetzt frage ich Sie, Frau Bundesminister: Sind Sie sicher, dass diese Antwort auch wirklich richtig ist? Frau Bundesminister, ich bin mir nicht so ganz sicher, ob Sie eigent­lich wissen, was Sie da beantwortet haben. Es stellt sich jetzt schon die Frage, was Sie denn machen werden, wenn im Unterausschuss dieses Foto im Akt plötzlich auftaucht.


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