Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 143

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Das Bundesgesetz vom 29. Februar 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Ge­haltsgesetz 1956 – GehG) normiert in § 83b den Abschluss einer Gruppenschutzversi­cherung durch den Bundeskanzler für Beamte des Exekutivdienstes. Gegenstand die­ser Versicherung sind Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung, die ei­nem Beamten oder Vertragsbediensteten, gegen den wegen des Verdachts einer in Ausübung des Dienstes begangenen gerichtlich strafbaren Handlung Anzeige erstattet wurde, daraus erwachsen.

Im Budgetbegleitgesetz 2011 wurde der § 175 Absatz 67 Ziffer 6 Gehaltsgesetz be­schlossen. Dieser beinhaltet den Entfall des § 83b samt Überschrift mit Ablauf des 31. Dezember 2011.

Damit wird einer willkürlichen Beschuldigung von Exekutivbeamten und Vertragsbe­diensteten im Exekutivdienst wieder Tür und Tor geöffnet und die Sicherheitsexekutive zum „Freiwild“ erklärt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Inneres, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Aufhebung der ersatzlosen Streichung des Gruppenversicherungsschutzes für Be­amte und Vertragsbedienstete des Exekutivdienstes beinhaltet.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


16.22.51

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Einer guten Tradition folgend, von meiner Seite immer zumindest, bei BDG-Novellen oder bei Gehaltsabschlüssen – De­zember ist auch, Weihnachten steht vor der Tür – darf ich mich persönlich, aber vor allem auch im Namen meiner Fraktion bei den österreichischen öffentlich Bediensteten sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Sie leisten für unsere Bevölkerung, für uns alle hervorragende Arbeit. Ich stehe nicht an, ihre Leistungen zu würdigen und ihnen auch zu danken. Ich glaube, das tut uns al­len miteinander wirklich gut.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Herbert, wir haben es im Ausschuss debattiert. Wenn du dir die BDG-Novelle oder auch den Gehaltsabschluss genauer an­geschaut hättest, dann wärst du draufgekommen, dass viele Punkte, gute Ansätze und Vorteile auch für die Exekutive enthalten sind. Das ist so. (Abg. Herbert: Zu wenig!) Das geht tendenziell in die richtige Richtung, überhaupt keine Frage.

Es gibt im BDG auch eine Verbesserung, was die Flexibilität der Exekutive betrifft, für den Fall, dass Beamte verletzt werden und wo es dann darum geht, ob sie in Pension gehen oder auf einen anderen Job wechseln, ohne dass sie Geld verlieren. Das haben wir ja schon vor Jahren diskutiert.

Ich gratuliere dazu, dass die Gratispraktika jetzt abgeschafft werden. Aber es werden ja noch einige etwas zu den Details sagen, das will ich jetzt nicht machen. Ich glaube, der dienstrechtliche Teil ist in Ordnung.

 


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