Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 142

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die im Zusammenhang mit Vorwürfen, meist ungerechtfertigten und willkürlichen An­schuldigungen (Zwischenruf des Abg. Pendl) – richtig, Kollege Pendl! –, die meistens aus persönlichen Rachegelüsten oder auch deshalb, um sich einen verfahrensrechtli­chen Vorteil zu verschaffen, gegenüber Exekutivbeamten geäußert wurden, etwaige Rechtskosten abdecken soll. Diese Regelung des § 83b Gehaltsgesetz läuft aber mit Ende des Jahres, also mit 31.12.2011, ersatzlos aus.

Ich denke, unsere Exekutivbeamten, aber auch die Vertragsbediensteten im Exekutiv­dienst, die von dieser Regelung ebenfalls umfasst sind, haben sich jedenfalls verdient, hier Rechtssicherheit zu bekommen und auf den Schutz der öffentlichen Hand weiter­hin vertrauen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf daher folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Herbert, Leopold Mayerhofer und weiterer Abgeordneter einbringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Inneres, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Aufhebung der ersatzlosen Streichung des Gruppenversicherungsschutzes für Be­amte und Vertragsbedienstete des Exekutivdienstes beinhaltet.“

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Ich darf Sie, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere jene der ÖVP, einladen, diesen wichtigen Antrag für unsere Exekutivbeamten zu unter­stützen. Kollegin Tamandl und Kollege Gerstl haben sich ja am Vormittag für die Exe­kutive so hervorgetan. Da können Sie jetzt zeigen, wo Ihr Herz wirklich schlägt oder ob das am Vormittag nur Lippenbekenntnisse waren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Herbert, Leopold Mayerhofer und weiterer Abgeordneter be­treffend Erhalt der Gruppenrechtsschutzversicherung für die Bediensteten des Exeku­tivdienstes,

eingebracht in der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1514 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Rich­ter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstar­beiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Auslandzulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Asylgerichtshofgesetz geändert werden und die Verordnung des Bundeskanzlers vom 29. Februar 1980 betreffend die Prüfung und die Klausurarbeiten für den Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie wieder in Kraft gesetzt und geändert wird (Dienstrechts-Novelle 2011) sowie über den An­trag 825/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutzmaßnahmen für Whistleblower im Beamtendienstrecht (1610 d.B.) (TOP 10)

 


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