Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 144

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Für mich ist auch der gehaltsrechtliche Teil – gratuliere zum Abschluss – okay, mit ei­ner sozialen Komponente von 2,68 bis 3,36. Ich bin nur verwundert, dass ausgerech­net ihr (in Richtung FPÖ), und auch von dir (in Richtung BZÖ) hätte ich es mir nicht er­wartet, bei einem anderen Punkt heute wieder anschneidet, was das kostet.

Liebe Freundinnen und Freunde! Ich sage euch das ganz offen: Bei einer erstklassigen Leistung, die unsere öffentlich Bediensteten erbringen, steht ihnen so wie jeder ande­ren Berufsgruppe in dieser Republik ganz einfach auch ein gerechter, fairer Gehaltsab­schluss zu. Daran ist, glaube ich, nicht zu rütteln, und dazu sollte man sich wirklich be­kennen. Es nützt nichts, wenn ihr da gegen einen Präsidenten in einer anderen Funk­tion, nämlich als Gewerkschaftsvorsitzender, polemisiert. Das hält der Fritz aus, das ist kein Problem für ihn. Wichtig ist aber der Inhalt, und der Inhalt ist ein guter.

Ich darf aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, einen Abän­derungsantrag einbringen, und zwar den Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer zum Bericht des Verfassungsausschusses (1610 d.B.) betreffend die Re­gierungsvorlage (1514 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleich­behandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Auslandzulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bun­des-Personalvertretungsgesetz und das Asylgerichtshofgesetz geändert werden und die Verordnung des Bundeskanzlers vom 29. Februar 1980 betreffend die Prüfung und die Klausurarbeiten für den Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie wieder in Kraft gesetzt und geändert wird (Dienstrechts-Novelle 2011).

Frau Präsidentin, die zwei Kernpunkte des Antrags erläutere ich.

Das eine ist der gesamte Gehaltsabschluss mit allen seinen Tabellen und Ausführun­gen. Ich glaube, da kann man sonst nichts dazu sagen.

Der zweite Punkt ist, der heutigen Zeit entsprechend und natürlich auch sozialpartner­schaftlich vereinbart: Die Möglichkeiten, das 40-jährige Dienstjubiläum, wenn man frü­her in Pension geht, bereits mit 35 Dienstjahren oder eine vorzeitige Jubiläumszuwen­dung bei langer Exekutivdienstzeit erhalten zu können, reduzieren die Anreize zum län­geren Verbleib im Dienststand und werden daher aufgehoben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind die zwei Eckpunkte dieses umfang­reichen Abänderungsantrages.

Ich lade Sie alle, meine geschätzten Damen und Herren, ein, für unsere öffentlich Be­diensteten diesen Schritt in die richtige Richtung zu setzen, weil ich glaube, sie haben es sich verdient. Herzlichen Dank und alles Gute! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

16.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert, auch ordnungsgemäß eingebracht. Ich lasse ihn aufgrund des Umfanges zur Verteilung bringen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen

 


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