Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 187

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privaten Wirtschafter zu befinden, andererseits über die öffentliche Hand, deren Um­gang mit öffentlichem Geld wir zu verantworten haben: Da kann man auch nicht in ei­ner großen Fülle ausschütten. Ich bitte, in Zukunft gut nachzudenken bei solchen Vor­schlägen, aber ich glaube, dass es die Freiwilligkeit verdient, hier noch einmal ernsthaft in Verhandlungen einzutreten. Wir werden aber diesen negativen Bericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.56.02

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden der Dienstrechts-Novelle zustimmen. Die Frau Bundesministerin hat es schon ausgeführt: In einem Punkt gibt es eine große Innovation, nämlich eine Schutz­regelung für Whistleblower. Whistleblower sind DienstnehmerInnen, die Dinge im Be­reich der Korruption melden. Ich glaube, das ist sehr wichtig, damit sich auch die be­hördliche Kultur ändert, und das ist, glaube ich, ein starkes Signal, dass Korruption und Amtsmissbrauch nicht akzeptiert werden. Und es ist auch wichtig, dass die Betroffenen vor Kündigung oder Versetzung geschützt werden.

Damit ist ein wichtiger Punkt im Bereich der Whistleblower-Regelung abgehakt. Es ist ja auch ein Antrag von uns vorgelegen, der jetzt mit dieser Dienstrechts-Novelle miter­ledigt ist.

In der Privatwirtschaft müssen wir die gleichen Schutzregelungen schaffen. Da sollten wir in den nächsten Monaten nachziehen, weil auch in der Privatwirtschaft natürlich ge­nug Möglichkeiten sind, als Whistleblower Gesetzesverstöße aufzudecken, und dann braucht man den gleichen Schutz.

Ein letzter Punkt im Bereich der Whistleblower wäre die berühmte Whistleblower-Soft­ware. Das ist eine Software, die in Deutschland schon zum Einsatz kommt und es er­möglicht, mit Behörden anonym zu kommunizieren und damit auch Korruption anonym zu melden. Das funktioniert am Landeskriminalamt Niedersachsen perfekt. Die Soft­ware verschafft nämlich den Verfolgungsbehörden die Möglichkeit, dann auch mit den Tippgebern zu kommunizieren, ohne dass diese enttarnt werden. Damit ist der volle Schutz da, aber gleichzeitig die Möglichkeit für die Behörden, das, was gemeldet wird, zu überprüfen, nämlich auf Stichhaltigkeit und auf das Tatsachensubstrat. Das ist das eine.

Das Zweite ist die Gehaltsrunde. Wir werden dem Abänderungsantrag nicht zustim­men – ich sage auch gleich, warum –, in dritter Lesung aber schon, und auch das möch­te ich begründen.

Grundsätzlich ist es richtig, dass die Gehälter für Beamte erhöht werden. Gerade im unteren und mittleren Bereich ist das wichtig. Erstens wird die Kaufkraft gestärkt, und das ist in der wirtschaftspolitischen Situation nicht unwichtig. Zweitens ist auch klar, dass wir, wenn wir die besten Lehrerinnen und Lehrer wollen, auch schauen müssen, dass das Entgelt für diese Gruppe stimmt.

Wo wir uns aber einen Solidarbeitrag erwartet hätten, das wären die Spitzenbeamten gewesen. Ich erinnere daran, dass beispielsweise die Sektionschefs ursprünglich in der Gehaltspyramide in etwa auf dem gleichen Niveau waren wie die Abgeordneten dieses Hauses. Dass wir – und das ist auch gut so – in den letzten Jahren auf Gehalts­steigerungen verzichtet haben, führt nun zum Kuriosum, dass heute Sektionschefs mehr verdienen als die Abgeordneten. Und das halte ich für fragwürdig. (Abg. Pendl: Da sind wir schuld!)

 


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