Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 201

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Zeiten, in denen die Menschen ganz andere Sorgen haben. Die Menschen fürchten ak­tuell um ihr Geld und nicht um die Zukunft der österreichischen Bundeshymne. Das muss in dieser Form in aller Klarheit auch gesagt werden, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Ein weiterer Punkt ist auch – wir haben das schon diskutiert –, dass mit dieser Ände­rung, mit der Aufnahme der „Töchter“ in den Text keiner Frau konkret geholfen ist, kein Kindergartenplatz geschaffen ist, kein Pflegeplatz geschaffen ist, kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit geschaffen ist. (Abg. Mag. Musiol: Das haben Sie schon gestern ge­sagt! Sie wiederholen sich!) Das heißt, wir haben heute in der Frauenpolitik ganz ande­re Herausforderungen zu bewältigen als die Umdichtung der österreichischen Bundes­hymne. Abgesehen davon sind Sie zutiefst inkonsequent. Wenn Sie die Änderung der österreichischen Bundeshymne diskutieren, dann müssen Sie auch die Änderung so mancher Landeshymne diskutieren (Abg. Mag. Wurm: Das fällt in die Landesgesetz­gebung!) und dann müssen Sie auch so manche Hymne auf europäischer Ebene dis­kutieren, die auch nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

Wir stehen zu dieser österreichischen Bundeshymne, weil wir den Standpunkt vertre­ten, dass das gewachsenes, auch historisch gewachsenes Liedgut ist, das man nicht umdichten und nicht umschreiben kann, wie es einem gerade passt. Geschichte kann man nicht rückgängig machen, Geschichte kann man nicht umschreiben, denn es hat ja einen Grund, dass sie so geschrieben ist, wie sie geschrieben ist. Diese Tradition soll nicht verloren gehen, davon bin ich überzeugt, und das weiß ich auch von vielen Rückmeldungen. Ich bin heute sogar schon gefragt worden, ob es strafbar ist, wenn man weiterhin die alte Hymne singt. – Nein, meine Damen und Herren, das ist nicht strafbar! Ich glaube, dass ein Großteil der Österreicherinnen und Österreicher nach dem Motto: Wir singen, was wir wollen! (Beifall beim BZÖ), weiterhin die alte beste­hende, historisch gewachsene Version der Bundeshymne zum Besten geben wird.

Einen konkreten Vorschlag habe ich zum Schluss: Wenn man so konsequent ist, Frau Abgeordnete Wurm (Abg. Mag. Wurm: Ich bin konsequent!) und wenn man eine Neu­fassung der Bundeshymne haben will, dann sollte man vielleicht die Hymne komplett neu schreiben. Machen wir einen komplett neuen Text, machen wir eine komplett neue Melodie, beschließen wir sie vollkommen neu! – Das wäre konsequent. In einen beste­henden Text hineinzupfuschen ist inkonsequent, passt nicht zusammen und ist auch unehrlich. Ich habe ja schon auf die vielen anderen Beispiele verwiesen, bei denen Sie offensichtlich keinen Änderungsbedarf sehen.

Ich denke, es gibt eine heimliche österreichische Hymne, nämlich ein Lied von Rain­hard Fendrich, und das könnte man zum Vorbild nehmen, einen Ideenwettbewerb star­ten und eine komplett neue Bundeshymne für Österreich erschaffen. Das wäre klüger gewesen, das wäre ehrlicher gewesen, das wäre anständiger gewesen und das hätte auch nicht dieses Herumgepfusche, das weder melodisch noch textlich passt, das Sie hier vorgelegt haben, am Ende des Tages zum Ergebnis gehabt.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren: Das BZÖ bekennt sich zu den Frauen, be­kennt sich zu einer gelebten Frauenpolitik, bekennt sich aber auch zur bestehenden österreichischen Bundeshymne, die mit den Worten „Heimat bist du großer Söhne“ bei­de Geschlechtsgruppen anspricht, Frauen und Männer, ebenso Kinder, Alt und Jung, was auch immer. Jeder, der die österreichische Staatsbürgerschaft hat und der sich als aufrechter Österreicher fühlt, ist mit dieser Textzeile auch angesprochen – und weiß, dass er angesprochen ist. Ich glaube, das ist am Ende des Tages das Entscheidende. (Beifall beim BZÖ.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte.

 


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