Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 214

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Spadiut, Stefan, Strache;

Unterreiner;

Venier, Vock;

Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger.

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ent­wurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Strache, Kolle­ginnen und Kollegen gemäß § 84 der Geschäftsordnung, den gegenständlichen Geset­zesbeschluss nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 Bundes-Verfassungs­gesetz, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Herrn Bundespräsidenten einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

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Die Kollegen vom Verfassungsausschuss bitte ich, zu einer kurzen Sitzung das Lo­kal VIII aufzusuchen.

18.35.0418. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1399 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Ös­terreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (1544 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 18. Punkt der Tagesordnung auf.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. – Bitte.

 


18.35.28

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novelle zum Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus wur­de im Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen. Es geht in dieser Gesetzesno­velle darum, eine österreichische Beteiligung an der Sanierung und Erhaltung der inter­nationalen Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau sicherzustellen.

Hohes Haus, die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau durch die Al­liierten wird sich am 27. Jänner 2012 zum 67. Mal jähren. Die dort eingerichtete Ge­denkstätte ist die bedeutendste internationale Erinnerungsstätte an die Verbrechen der Shoah am Ort eines ehemaligen Vernichtungslagers. Ihre Erhaltung für die Nachwelt ist daher insbesondere für Österreich von besonderer Bedeutung.

Allerdings hat sich der Erhaltungszustand der Stätte in den vergangenen Jahren deut­lich verschlechtert, und ohne engagierte Sanierungsmaßnahmen ist ihr fortdauernder Bestand gefährdet. Österreich stellt für die Sanierung 6 Millionen € zur Verfügung. Aus


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