Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 215

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diesem Betrag soll der österreichische Pavillon mit der neuen Ausstellung ebenfalls be­deckt werden.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen uns mit diesen Fragen von Antisemitismus, Rechtsradikalismus und Rechtsterrorismus verstärkt aus­einandersetzen. Nach einer neuen Studie in Deutschland weisen 20 Prozent der Bevöl­kerung latenten Antisemitismus auf. In dieser Studie wird das rechtsextremistische La­ger als nach wie vor wichtigster Träger des Antisemitismus in der Bundesrepublik be­nannt. Dieser Befund werde insbesondere durch die Tatsache unterstrichen, dass mehr als 90 Prozent aller antisemitischen Straftaten durch Täter begangen werden, die dem rechten Spektrum zugeordnet werden. Die Situation in Österreich ist eine ähnliche.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin dem Erzbischof von Salzburg, Kothgasser, sehr dankbar dafür, dass er klare Positionen bezogen hat zur Stellungnahme des Bischofs Laun, der bei einer Gedenkfeier das Verbot von Hitlers „Mein Kampf“ sinngemäß mit der Bücherverbrennung der Nationalsozialisten verglichen hatte.

Zum Schluss: Es sollte für alle hier im Parlament vertretenen Parteien politisches Ge­bot und Verpflichtung sein, Rechtsradikalismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlich­keit in aller Form zu bekämpfen und die Rechtsterroristen, die in Deutschland diese Verbrechen begangen haben, einer entsprechenden Strafverfolgung zuzuführen. (Bei­fall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Walser.)

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Marek. – Bitte.

 


18.38.28

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Da­men und Herren! Ich darf gleich zu Beginn meines Redebeitrags einen Abänderungs­antrag der Abgeordneten Christine Marek, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kolle­gen einbringen, und zwar zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird, 1399 der Beilagen. Es geht darum, dass das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2012 vor­gesehen wird.

Ich ersuche, dies in die Debatte mit einzubeziehen, beziehungsweise bringe diesen Antrag ein.

*****

Meine Damen und Herren, ich möchte daran erinnern – und glaube, das ist an dieser Stelle auch wirklich erwähnenswert –, dass die Schaffung des Nationalfonds durch Wolfgang Schüssel, die Regierung Schüssel, ein wirklich großes Werk war und meiner Ansicht nach – wir haben das auch im Ausschuss debattiert, ich habe das auch im Ausschuss gesagt – etwas Wichtiges war. Österreich ist seiner Verantwortung nachge­kommen, und wir haben wirklich etwas erreicht, indem wir für viele Menschen, die Schreckliches erlebt haben, einen symbolischen Beitrag leisten konnten. Diese 6 Mil­lionen €, die wir heute hier beschließen, die für die Gedenkstätte Auschwitz dotiert wer­den, sind ein weiterer Schritt. Gerade die Jugend ist da ein ganz wichtiger Faktor. Jähr­lich kommen Tausende Schülerinnen und Schüler nach Auschwitz in die Gedenkstätte. Der Zustand der Gedenkstätte – mein Vorredner hat es gesagt – ist jedoch teilweise dramatisch. Da ist es wichtig, dass wir wirklich Geld in die Sanierung investieren. Des­wegen ist auch vorgesehen, dass ein Teil des Geldes in den österreichischen Pavil­lon – da gibt es aber auch noch ein separates Budget – investiert wird.

 


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