Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 216

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Auch in die Gestaltung der Ausstellung wird investiert. Da werden demnächst noch Pläne vorgelegt werden, wie diese Ausstellung im österreichischen Pavillon gestaltet werden wird, wobei das Problem im österreichischen Pavillon unter anderem auch deswegen ein nicht unbeträchtliches ist, weil in dem Gebäude über uns, im Pavillon Ex-Jugoslawien ist und sich da derzeit niemand zuständig fühlt. Es finden derzeit die Verhandlungen statt, und wir hoffen, dass es demnächst auch zu einer Einigung kommt.

Ganz wichtig ist, dass wir mit den Sanierungsarbeiten bald beginnen, dass wir dem­nächst das Konzept für die Neugestaltung der Ausstellung diskutieren und dass wir auch mit der Neugestaltung der Ausstellung beginnen. Aber insgesamt sind wir, glaube ich, auf einem guten Weg, gerade auch für die Jugend. Denn ganz klar gilt: Niemals ver­gessen! Und da müssen wir bei der Jugend ansetzen.

Ich glaube daher, dass die 6 Millionen €, die wir heute hier einstimmig beschließen, ein sehr gut investierter Betrag sind. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Christine Marek, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen

zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetzt über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird, in 1399 d.B .

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Ziffer 3 wird in § 8 Abs. 3 die Wortfolge „am XX“ durch die Wortfolge „am 1.1.2012“ ersetzt.

Begründung

Mit diesem Abänderungsantrag soll für die gegenständliche Novelle des Nationalfonds­gesetzes das Inkrafttreten mit 1.1.2012 vorgesehen werden.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


18.41.31

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist ein sehr schöner Tag, finde ich. Eine Epoche geht zu Ende. Es ist ein Er­eignis, das uns alle mit Freude erfüllt, dass nach langen Querelen, nach einem langen Hin und Her dieses Gesetz hier beschlossen werden kann.

Es wäre auch ein schönes Zeichen, ein schönes Symbol gewesen, wenn die zwei Rechtsparteien in diesem Haus es wert gefunden hätten, zumindest den einen oder anderen Redner oder eine Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt zu nominieren. Vorher haben wir bei der Debatte um die Hymne, die Sie beide als weniger wichtig dar­gestellt haben, gefühlte 96 Redner aus Ihren Reihen gehabt, nun scheint es für Sie nicht so wichtig zu sein. Das ist schade. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir werden ja zu­stimmen!) Aber die Mehrheit ist ja unbestritten, und auch Sie haben im Ausschuss sig-


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