Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 226

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19.14.50

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mein Vorredner hat ja schon einige Schwerpunkte angesprochen, Frau Bundes­ministerin. Ich möchte noch einmal darauf eingehen, dass durch die Vorlage zu einem Teil eine Einschränkung der Berichtspflicht ans Haus erfolgt. Wir haben uns bedauerli­cherweise nicht darauf einigen können, dass wir diesen Mangel gemeinsam ändern. Der § 67 BHG 2013 regelt nämlich das Beteiligungs- und Finanzcontrolling und die Be­richtspflicht hierüber, aber durch den neu eingeführten Absatz 3a wird diese für die Aktiengesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist, nur so lange verpflichtend sein, als deren Aktien nicht gehandelt werden.

Begründet worden ist das von der ÖVP damit, dass wir sonst gegenüber anderen Ak­tionären bevorteilt würden. Ich glaube, darüber sollten wir uns schon noch einmal ernsthaft unterhalten, weil dadurch eben auch eine Einschränkung der Berichtspflicht an dieses Haus gegeben ist, und als Parlamentarier, die Sie ja selbst lange Zeit waren, wissen Sie, dass dies im Sinne des Parlamentarismus von uns nicht gerne geduldet wird.

Ich möchte noch Transparenz als weiteren Punkt ansprechen, weil ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass mit dieser Gesetzgebung in Kombination mit anderen Gesetzen, die wir zum Teil auch heute beschlossen haben, eine bessere und konkretere Planbar­keit gegeben ist. Das ist gerade in Zeiten, die durchaus turbulent sind, ein wesentlicher Faktor für die Zukunftsgestaltung. Ich würde mir daher auch wünschen, dass wenigs­tens bei dieser Materie die Oppositionsparteien mitgehen könnten. Signalisiert haben sie das ja leider nicht. Wenn wir im Sinne eines stabilen Landes, einer stabilen Geldpo­litik und einer stabilen Budgetpolitik weiter Fortschritte machen wollen, dann ist gerade dieses Bundeshaftungsobergrenzengesetz ein ganz wesentlicher Beitrag dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

19.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


19.16.45

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Finanzmi­nisterin! Hohes Haus! Nur einen Satz zu den Ausführungen meines Kollegen Krainer, der an sich richtig gesagt hat, dass der Koalitionspartner, also die ÖVP, es abgelehnt hat, eine Bestimmung, die er vorgeschlagen hatte, zu unterstützen. Ich möchte erklä­ren, was dahinter steckt.

Dahinter steckt, dass an sich im Hinblick auf börsenrechtliche Publizitätsgrundsätze spezifische Informationssysteme für einzelne Gesellschaften im Grunde problematisch sind. Dennoch hätten wir den Vorschlag des Kollegen Krainer akzeptiert, dass wir zwi­schen Gesellschaften, die im geregelten Freiverkehr sind, und jenen, die im amtlichen Handel sind, differenzieren. Das hätten wir gerne angenommen. Für uns war aber die Einführung eines strategischen Controllings genauso wichtig. Wir haben heute ein Beteiligungscontrolling, ein Risikocontrolling, aber wir haben heute kein strategisches Controlling. Für uns wäre also wichtig gewesen, zu sagen, wir wollen auch ein strate­gisches Controlling, und zwar – ich sage es ganz offen – auch für so große Unterneh­men wie die ÖBB zum Beispiel, wo es ganz wichtig wäre, ein strategisches Controlling zu haben.

Das hat die SPÖ nicht gewollt, und wie es eben in einer Koalition oft so ist, wenn der eine etwas will und der andere will auch etwas, dann einigt man sich entweder oder eben nicht. Wir haben uns nicht geeinigt; die beiden Fragen bleiben daher offen. – Ich wollte nur erklären, wie es dazu gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

19.17

 


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