Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 232

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lateral, wo es multilateral effizienter ist; und bei den Projekten, die wir im Kontext der internationalen Finanzinstitutionen angehen, macht es absolut Sinn, auf internationaler Ebene zusammenzuarbeiten. Als kleines Geberland, als Österreich wären wir nie im Leben in der Lage, zum Beispiel große Infrastrukturprojekte zu fördern, zu fördern, was im großen Maßstab sinnvoll ist, wie wir das über Weltbank, Währungsfonds, im gegen­ständlichen Fall auch über ADF und IDA tun.

Zu den zwei Entschuldungsinitiativen, sowohl HIPC als auch MDRI: Das machen wir auch aus der Erkenntnis heraus, dass Länder mit einer soliden wirtschaftlichen Basis die Möglichkeit haben, sich auch sozial weiterzuentwickeln, zu schauen, dass Men­schenrechte eingehalten werden, dass nachhaltig gewirtschaftet werden kann. All das ist eine wichtige Basis für Entwicklung.

Mir ist es aber auch wichtig zu sagen, dass es nicht nur richtig ist, dass wir diese Wiederauffüllungen vornehmen, sondern auch, dass in diesem Gesetz erstmals festge­legt wird, dass es in Zukunft zu Mitte und zu Ende der Umsetzungsperiode, also alle eineinhalb Jahre, einen Bericht des Finanzministeriums an das Parlament geben wird. Und genau da – das ist auch kritisiert worden, von der FPÖ, glaube ich – wird es dann die Möglichkeit geben, auch konkret über qualitative Faktoren dieser multilateralen Ent­wicklungszusammenarbeit zu reden.

Es wird möglich sein, darauf zu schauen, den Finger draufzulegen, dass zum Beispiel statt kohlenstoffreichen Energien erneuerbare Energien eingesetzt werden. Es wird auch möglich sein zu schauen, dass eher Projekte der nachhaltigen Wirtschaft geför­dert werden und nicht welche, die Raubbau an den Ressourcen betreiben. Es wird auch möglich sein, zur Durchsetzung von besseren Rahmenbedingungen zu verhelfen, was Arbeitsrechte, Sozialrechte, Menschenrechte und Frauenrechte betrifft.

In diesem Sinne denke ich, dass dieses Gesetz auch ein qualitativ wichtiger Fortschritt in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit ist. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

19.37

19.36.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher schlie­ße ich die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 22: Entwurf be­treffend IFI-Beitragsgesetz 2011 samt Titel und Eingang in 1502 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betreffend Bun­desgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldge­setz 2010 und weitere Gesetze geändert werden, in 1508 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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