Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 236

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niemand wissen, ob er oder sie ausreichend mitgewirkt hat oder nicht, ob er oder sie von Sanktionen betroffen ist oder nicht. Es gibt zahlreiche Anregungen, die einem mo­dernen Familienbild Genüge tun würden, von denen Sie aber hier keine verwirklichen.

Ein Beispiel: Eltern trennen sich im Laufe des Kindergeldbezuges, leben getrennt, aber beide Eltern kümmern sich um das Kind. Es ist für den Vater, der mit der Mutter nicht im selben Haushalt lebt, aber trotzdem vielleicht sogar obsorgeberechtigt ist, nicht möglich, seine Betreuungszeit auch in Anspruch zu nehmen. Es ist nicht möglich, dass er von dem Kinderbetreuungsgeld sozusagen profitieren kann – und vor allem auch, dass sein Kind davon profitieren kann, dass er zu Hause bleibt.

Des Weiteren wird angeregt, für passagere Pflegeeltern eine Möglichkeit zu schaffen. Sie wissen, es gibt eine Mindestzeit für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld. Passa­gere Pflegeeltern – man kann sie auch Krisenpflegeeltern nennen – sind Menschen, die Kinder nur für einen kurzen Zeitraum bei sich aufnehmen, bis eine Familie gefun­den wird, die das Kind länger aufnehmen kann. Das sind Kinder, die den Eltern vom Jugendamt aufgrund von Verwahrlosung oder aus anderen Gründen entzogen werden müssen. Diese passageren Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Kinderbetreu­ungsgeld, weil sie diese Kinder oft nur vier oder fünf Wochen – oder wie viele Wochen auch immer – bei sich haben.

Den Antrag der Kollegin Haubner bezüglich der Zuverdienstgrenze lehnen wir wie im Ausschuss ab. Sie wollen ja, dass die Zuverdienstgrenze abgeschafft wird. Wir sagen, eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze ist aus frauenpolitischen Gründen nicht sinn­voll, weil es dazu führen könnte und kann, dass Väter dann sozusagen zwar offiziell in Kinderbetreuungsgeldbezug gehen, aber daneben trotzdem weiter verdienen und die Betreuungslast weiterhin bei den Müttern bliebe.

Wofür wir aber immer eingetreten sind, ist ein Alternativmodell – Zuverdienstgrenze oder Wochenarbeitszeit –, weil die Zuverdienstgrenze, so wie sie im Moment geregelt ist, tatsächlich ein Problem ist. Für viele Eltern ist nicht nachvollziehbar, wie viel sie da­zuverdienen dürfen. Vor diesem Hintergrund lehnen wir das ab.

Herr Minister, ich glaube, wir müssen uns wirklich daranmachen, dieses Kinderbetreu­ungsgeld ordentlich zu diskutieren, ordentlich zu durchforsten und für die Menschen, die es betrifft, übersichtlich zu machen. (Beifall bei den Grünen.)

19.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.

 


19.50.31

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wurde im Jahr 2009 eingeführt, und es hat sich trotz anderslautender Aussagen von Ihnen ei­nerseits als wirksames Instrument zur Anhebung der Väterbeteiligung, und anderer­seits als wichtiges Instrument zur partnerschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Elternteilen erwiesen.

Wir wissen auch, dass es einige Problemstellungen im Zusammenhang mit dem ein­kommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt, und mit der vorliegenden Novelle wollen wir einige Entschärfungen vornehmen. In Erinnerung möchte ich rufen, dass wir insgesamt fünf Varianten der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsgeld haben. Eine davon ist das einkommensabhängige Kindergeld.

Ganz kann ich es nicht nachvollziehen, wenn man einerseits sagt, die Vielfalt der An­gebote verwirre die Menschen – wir wissen aber gleichzeitig, dass Menschen sehr viel­fältige Lebensformen haben –, und andererseits immer wieder auch noch auf Einzelfäl-


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