Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 237

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

le hinweist, wie zum Beispiel, dass man innerhalb der Systeme wechseln kann, oder dass es während des Kinderbetreuungsgeldbezuges zu Trennungen kommt.

Es ist nicht so einfach, wirklich allen Wünschen gerecht zu werden. Ich denke, wir sind aber auf dem besten Wege – auch mit dieser heutigen Novellierung. Zum Ersten wurde die Zuverdienstgrenze während des Bezuges von einkommensabhängigem Kinderbe­treuungsgeld auf 6 100 € pro Jahr erhöht. Außerdem wurde die Berechnung des Zu­verdiensts beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld vereinfacht. Künftig gilt eine 24-Tage-Regelung. Zum Dritten gibt es eine Pauschalierung für Selbstständige, und ich denke, dass auch weiterhin Information, Hilfestellung und Unterstützung im Zu­sammenhang mit der Aufklärung, welches Angebot das Beste ist, durch das Ministe­rium wichtig ist.

Zum Entschließungsantrag bezüglich Abschaffung der Zuverdienstgrenze: Ich bin auch der Meinung, wir können darüber diskutieren, die Arbeitszeit zu reduzieren, aber der komplette Wegfall von jeglicher Maßnahme würde sich als kontraproduktiv erweisen.

Herr Bundesminister, letzter Punkt: Ich hätte gerne eine Aufklärung beziehungsweise eine Richtigstellung von Ihnen: Im Ausschuss haben wir unter anderem auch darüber diskutiert, dass Hebammen die Möglichkeit haben sollten, Mutter-Kind-Pass-Untersu­chungen vorzunehmen. Sie meinten damals, der Gesundheitsminister lehne das ab. Ich habe hier die Stellungnahme vom Gesundheitsministerium, in der das befürwortet wird, darum wüsste ich gerne, was tatsächlich Sache ist.

Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben noch viel zu tun. Für uns gilt, dass das Zurverfügungstellen von Einrichtungen wichtig und notwendig ist und nicht von Steuer­leistungen abhängig sein sollte, denn davon würden nicht alle Menschen profitieren. Am Kinderbetreuungsgeld werden wir sicher noch weiterarbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


19.54.10

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zur Re­gierungsvorlage: Hier wird wieder einmal am einkommensabhängigen Kinderbetreu­ungsgeld repariert. Neben vielen anderen Adaptierungen ist das große Problem die Zu­verdienstgrenze. Die Berechnungsmethoden müssen angepasst werden, es kommt zu einer neuen Höhe der Zuverdienstgrenze.

All diese Anpassungen zeigen eigentlich, dass dieses Kinderbetreuungsgeldsystem im­mer undurchsichtiger wird, dass es mit jedem Mal komplizierter wird, und vor allem, wie stark der Verwaltungsaufwand weiter steigt. Es ist mehr Bürokratie, es sind mehr Kos­ten, und ich glaube, die Eltern brauchen mittlerweile schon eine versicherungsmathe­matische Ausbildung, damit sie ihr persönliches Kinderbetreuungsgeld berechnen kön­nen.

Daher unsere Forderungen seitens des BZÖ – und damit beziehe ich auch unseren Antrag mit ein –: Wir wollen, dass jetzt die verschiedenen Modelle einmal grundlegend überarbeitet werden, dass man schaut, wie wir sie transparenter machen können, wie wir sie einfacher machen können, wie wir den Eltern entgegenkommen können, damit das alles nicht so kompliziert wird.

Unsere zweite Forderung ist die Abschaffung der Zuverdienstgrenze. Für uns ist die Abschaffung der Zuverdienstgrenze absolut sinnvoll. Sie schränkt derzeit ein, und da­rüber kann man nicht hinwegsehen. Sie schränkt ein, verhindert die Wahlfreiheit. Wir wollen nicht, dass der Staat vorgibt, wann Väter, wann Mütter ihre Kinder zu betreuen haben. Durch diese Zuverdienstgrenzen ist es sogar so, dass in manchen Fällen die Vereinbarkeit nicht möglich ist, denn wenn man ein bisschen zu viel verdient – auch in einer Teilzeitbeschäftigung –, kann man das nicht in Anspruch nehmen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite