Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 238

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir vom BZÖ wollen, dass dieses Kinderbetreuungsgeld wieder in eine echte Fami­lienleistung umgewandelt wird, die einkommensunabhängig ist. So war es immer vor­gesehen und nie als ein Entgelt für den Verdienstentgang. (Beifall beim BZÖ.)

19.56


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


19.56.39

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde jetzt mehrfach die Kritik geäußert, dass wir ein kompliziertes System haben, insbesondere was die Aus­künfte beim einkommensabhängigen Kindergeld anbelangt.

Ich kann mich dem an sich nur anschließen, aber wir haben dieses System so über­nommen, und es hat einen guten Grund, warum es so kompliziert ist: Hier bilden vier Haupteinkunftsarten – das heißt unselbstständige Einkünfte, Lohn, selbstständige Ein­künfte, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft – die Grundlage für alle Detailregelungen. Genau daraus erklärt sich die Komplexität: zum Ersten aus dem Zufluss-Prinzip, zum Zweiten aber auch aus der Vielfalt, die hier angesprochen wurde.

Sie loben auf der einen Seite, dass das einkommensabhängige Kindergeld angenom­men wird, und freuen sich mit uns, dass die Väterbeteiligung akzeptiert und ausgebaut wird. Auf der anderen Seite werden im Ausschuss und bei anderen Gelegenheiten im­mer mehr Vorschläge erstellt und eingebracht, um das noch stärker auszuweiten – bei­spielsweise Wahlfreiheit nach ein paar Monaten Probetätigkeit, welche Variante die bessere ist –, was weitere Kontrollpflichten und eine schwierigere Administration nach sich zieht.

Sie haben mich durchaus im Boot, wenn Sie der Meinung sind, wir sollten das vereinfa­chen. Ich hoffe da auf Ihre Mithilfe. Es ist aber auch der Vereinfachungsvorgang eine relativ komplizierte Angelegenheit.

Was die Inhalte der jetzt vorliegenden Novelle anbelangt waren wir uns im Wesentli­chen einig, dass es in den meisten Punkten Verbesserungen gibt. Es wurde angespro­chen, dass die Zuverdienstgrenze erhöht wird und dass es einen pauschalen Zuschlag von 30 Prozent des Jahresgewinns anstelle eines Zuschlages der im Jahr vorgeschrie­benen Sozialversicherungsbeiträge gibt – und damit auch eine Gleichstellung der Selbst­ständigen mit den Unselbstständigen.

Durch die 24-Tage-Regel kommt es nicht nur zu einer Vereinfachung, sondern auch zu einer Ausweitung, was den Zuverdienst anlangt, und es gibt auch Klarstellungen, was die Verfahrens- und Verwaltungskosten anbelangt. Ich sehe nicht ein, warum alle nicht erfüllten Mitwirkungspflichten auf Kosten des Staates gehen sollen. Was die Klarstel­lung betreffend die Pfändbarkeit anbelangt, gibt es einen Unterschied: Beim pauscha­len Kinderbetreuungsgeld bleibt die Beihilfe pfändungsbefreit, das einkommensabhän­gige – weil es eben Einkommen ist – ist der Pfändung ausgesetzt.

Last but not least – weil der Antrag gestellt wurde – betreffend Abschaffung der Zuver­dienstgrenze. Wir haben heute Vormittag in der Fragestunde schon darüber gespro­chen, und es wurde hier auch von mehreren Abgeordneten genauso geäußert: Im End­effekt würde die Aufhebung der Zuverdienstgrenze dazu führen, dass – familienpoli­tisch – die Väter versucht wären, das als Mitnahme-Effekt zu kreieren. Warum? – Weil sie die Arbeitszeit nicht mehr reduzieren müssen. Das ist nicht intendiert, und, Frau Kollegin Haubner – sie ist gerade nicht da –, das ist auch im Regierungsprogramm nicht intendiert, sondern hier ist eindeutig die Beteiligung der Väter an der Betreuungs­arbeit vorgesehen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite