Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll140. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zum einen ist die Republik dringend dazu angehalten, endlich die Schutzmacht-Funktion der Republik Österreich für Südtirol in die Österreichische Bundesverfassung festzuschreiben. Auch wenn Österreich sich als Schutzmacht sieht, so ist es doch notwendig, eine solche Funktion auch festzuschreiben, ist doch keine Regierung in Österreich gezwungen, die Funktion gegenüber Südtirol auch aktiv wahrzunehmen. Dies geht eindeutig aus einem Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Pernthaler hervor.

Jüngstes Beispiel dafür ist die Frage der italienischen Sparmaßnahmen, die die Südtiroler Autonomie nach Meinung des Südtiroler Landeshauptmannes Durnwalder nachhaltig bedrohen und untergraben könnten, worauf dieser in Wien um Hilfe ersucht hat. Die Regierung ist aber nicht gezwungen, diesbezüglich in Rom zu intervenieren - ein Umstand, der eben eine Verankerung der Schutzmacht-Funktion in der Verfassung nötig macht.

Ein anderer Bereich, der seit Jahrzehnten Südtirol beschäftigt, ist die Frage der Beseiti­gung faschistischer Relikte in Südtirol. Diesbezüglich hat sich schon in den 70er-Jahren die Südtiroler Landesregierung geeinigt, alle solche Relikte zu entfernen, was durch Rom verschleppt wurde. Auch im Regionalrat Trentino-Südtirol wurde ein ein­stimmiger Beschluss gefasst.

Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2012, die faschistischen Denkmäler sind weder aus historischen, noch aus politischen, oder gar aus kunsthistorischen Gründen erhaltens­wert. Die Erhaltung oder Restaurierung von faschistischen Denkmälern kann auch unter dem Titel des Denkmalschutzes nicht argumentierbar sein. Würden Adolf Hitler verherrlichende Denkmäler in Deutschland oder Österreich stehen, würde dies wohl einen internationalen Skandal auslösen. Solche als denkmalgeschützt zu klassifizieren ist nahezu denkunmöglich.

Diese Relikte sind nicht nur eine Schande für ein "demokratisches" Land, sondern auch eine Beleidigung für die deutsche Bevölkerung im südlichen Tirol, weil sie zum Zwecke der Italienisierung und Demütigung der Bevölkerung des Landes errichtet wurden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert,

alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Schutzmacht-Funktion der Republik Österreich für Südtirol in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern,

dafür einzutreten, dass die Beschlüsse des Regionalrates von Trentino-Südtirol vom 12.10.1976 umgesetzt werden, um faschistische Relikte in Südtirol zu entfernen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Jetzt gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort. – Bitte.

 


12.08.02

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Als Vorsitzender des Außenpolitischen Ausschusses möchte ich einmal vorausschicken, dass wir auch diesen Bericht sehr, sehr schätzen, weil er unter großem Engagement der Beamten und Beamtinnen angefertigt wurde und weil er wirklich eine gute Grundlage ist, um hier


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite