Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll140. Sitzung / Seite 137

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Ich denke da vor allem an das Schulsystem. Vielleicht reicht unser Reform-Elan dann ja auch noch aus, wenn wir diese Kraft mitnehmen, um eine umfassende Bildungs­reform angehen zu können. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen: Der heutige Beschluss ist ein Beschluss, der einer Demokratie würdig ist, es ist ein Beschluss, der, wenn wir ihn auch richtig transportieren und leben, zu einer Stärkung des demokratischen Bewusst­seins in unserem Land beitragen kann. Und das, da sind wir uns sicher, ist in der gegenwärtigen Situation notwendig. Wir brauchen in Österreich keine Zustände, wie wir sie derzeit in vielen europäischen Ländern haben. Das verhindern wir damit, dass wir so umgehen, wie wir es bei der Vorbereitung dieses Gesetzes getan haben. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür. (Beifall bei den Grünen.)

14.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 4 Minu­ten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.20.58

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Ich muss dem Kollegen Walser schon ein wenig widersprechen, wenn er sagt, dass hier Polizisten und Bundesheerangehörige, die in dieser Zeit ebenfalls ihr Leben gelassen haben, nicht erwähnt werden sollten. Ich glaube, dass es schon wichtig ist – und da hat Kollege Fichtenbauer recht –, dass man auch diese Personen nicht vergisst. Sie haben unter Einsatz ihres Lebens einen großen Dienst für die Demokratie geleistet, und das kann man nie hoch genug halten, Herr Kollege Walser. (Abg. Strache: Die Kommunisten haben ja auch nicht für die Demokratie gekämpft!)

Aber kommen wir zum Gesetz. Dieses Gesetz sieht die rückwirkende Aufhebung von Entscheidungen der Sonder- und Standgerichte sowie der ordentlichen Strafgerichte aus der Zeit des Austrofaschismus sowie die Rehabilitierung von diesbezüglichen Justizopfern vor. Konkret wird jener Personenkreis erfasst, der zwischen dem 6. März 1933 und dem 12. März 1938 strafrechtlich verurteilt, verwaltungsbehördlich ange­halten oder ausgebürgert worden ist, weil er sich – und das ist, glaube ich, der wichtige Punkt – für den Erhalt eines unabhängigen und demokratischen Österreich eingesetzt hat. Ich glaube, dass das die Schlüsselaussage ist. Derartige gerichtliche Verurtei­lungen und Strafaussprüche der Sonder- und Standgerichte oder ordentlicher Strafge­richte sowie Bescheide zur Anordnung von Anhaltungen werden rückwirkend beseitigt.

In einer eigenen Rehabilitierungsklausel wird ausdrücklich festgehalten, dass die Betroffenen im Ausmaß der Aufhebung strafrechtlicher Urteile rehabilitiert werden. Auch wird all jenen, die sich zwischen dem 12. November 1918 und dem 12. März 1938 für ein unabhängiges, demokratisches und sich seiner geschichtlichen Aufgabe bewussten Österreich in Wort und Tat demokratisch eingesetzt haben, die Anerken­nung der Republik ausgesprochen. Ich glaube, das ist auch ein gutes Zeichen, dass das nachträglich hochgehalten wird. Wir leben in einer Demokratie. Wir leben gerne in einer Demokratie, und hier waren sicher Brückenbauer dieses demokratischen Sys­tems, von dem wir heute wieder profitieren, mit dabei, und ich glaube, dass hier die Anerkennung gerechtfertigt ist.

Durch eine Antragsmöglichkeit beim Landesgericht für Strafsachen Wien soll es ermög­licht werden, dass Betroffene oder deren Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten und Verwandte in gerader Linie oder Geschwister eine ent­sprechen­de Feststellung bewirken können. Darüber hinaus wird im Bundesministerium für Justiz ein Rehabilitierungsbeirat eingerichtet werden, der jeden Fall einzeln prüfen kann, und dem Ersuchen des Gerichtes obliegt es, eine Stellungnahme abzugeben und die


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