Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll140. Sitzung / Seite 191

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Damen und Herren! Die REACH-Verordnung wurde seitens der Europäischen Union erlassen, und damit wurde ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer neuen europäischen Chemikalienpolitik gemacht. Es ist nicht nur verpflichtend, dass chemische Stoffe registriert werden, sondern es gibt umfassende Informationen über Chemikalien, die zur Konsequenz haben sollen, dass darauf aufbauend risikominimie­rende und –reduzierende Maßnahmen gesetzt werden. Das heißt, Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen, sollen noch früher erkannt werden, vermieden respektive beseitigt werden. Grundprinzip ist: Das Vorsorgeprinzip wird angewendet.

Parallel einhergehend mit der REACH-Verordnung wird auch eine europäische Chemikalienagentur eingerichtet; diese ist in Finnland lokalisiert.

Damit wird ein bedeutender Bereich für die Europäische Union, nämlich das Chemi­kalienrecht, völlig neu gestaltet. Österreich hat hier federführend mitgearbeitet, zahl­reiche Entscheidungen sind in der österreichischen Ratspräsidentschaft vorbereitet worden. Wir haben exzellente Experten, wie Dr. Jakl aus dem Lebensministerium, ein international anerkannter Experte, dessen Handschrift diese europäische Chemikalien­politik auch trägt.

Die vorliegende Novelle zum Chemikaliengesetz ist dringend notwendig als beglei­tende gesetzliche Maßnahme, um das EU-Recht umzusetzen. Es wird hier klar definiert, dass es Zuständigkeiten und auch Kooperationen gibt, beziehungsweise auch Sanktionen für Verwaltungsübertretungen. Das österreichische Giftrecht wird damit neu gestaltet, und es werden Abläufe gestrafft und Verwaltung wird reduziert, vereinfacht – gerade in der heutigen Zeit, wo wir über neue Strukturen und Effizienz reden, ein sehr wichtiges Thema.

Ziel dabei ist – und das ist auch erreicht –, dass das Schutzniveau angehoben wird für die Umwelt, für die Gesundheit, wenn Menschen mit Chemikalien hantieren. Diese Novelle trägt dazu bei, dass das Umweltmusterland Österreich einmal mehr mit einem Mosaiksteinchen angereichert wird und ausgebaut wird.

Österreich war da als Mitgestalter bei der Umsetzung in führender Position. Ich bedanke mich nicht nur beim Umweltausschuss des Hohen Hauses, in dem wir sehr kooperativ das Gesetz novelliert haben, sondern auch bei den Bundesländern, die hier entscheidende Partner sind, ebenso wie auch bei der Wirtschaft und bei der Land­wirtschaft, wo partnerschaftlich und auf einem in hohem Maße von Kooperation und vor allem auch von Kommunikation bestimmten Weg diese vorliegende Novelle erar­beitet wurde. (Beifall bei der ÖVP.)

17.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


17.33.02

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Chemie ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Daher wird auch das Chemikalienrecht europaweit immer weiterentwickelt. Mit der Beschlussfas­sung des neuen Chemikaliengesetzes werden auch die Bestimmungen in Österreich deutlich übersichtlicher, mit den Änderungen sollen aber auch die administrativen Aufwände verringert werden.

Weil eben Chemie aus dem Leben nicht wegzudenken ist, aber nicht immer nur Segen bringt, sondern auch Gefahren in sich birgt, möchte ich an dieser Stelle – Kollege Steindl hat es schon angedeutet – auf die Bedeutung der Sicherheitsdatenblätter hinweisen, die, ähnlich einem Beipacktext eines Medikamentes, kurz und übersichtlich


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