Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll140. Sitzung / Seite 192

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die wichtigsten Informationen enthalten und das Produkt über seine gesamte Liefer­kette hinweg begleiten sollen.

Der Ausschuss hat in seiner Feststellung zum Ausdruck gebracht, dass der Anforde­rung nach der Bereitstellung des Sicherheitsdatenblattes auch dann Genüge getan wird, wenn dem Abnehmer beim Bezug zum Beispiel auf der Rechnung der Web-Link bekannt gegeben wird, unter dem er das Sicherheitsdatenblatt downloaden kann.

Sicherheitsdatenblätter sind wichtige Dokumente im Umgang mit giftigen Stoffen. Vor allem für Arbeitnehmer haben sie große Bedeutung, weil darin auch geregelt ist, welche möglichen Gefahren im Umgang mit einem bestimmten Stoff auftreten können.

Es müssen darin Festlegungen, wie gefährliche Stoffe gelagert werden müssen, ent­halten sein, ebenso die richtige Handhabung, Erste Hilfe-Maßnahmen und Maßnah­men im Brandfalle betreffend. Nur wenn diese Inhalte im Sicherheitsdatenblatt auch tatsächlich befolgt werden, kann Gefahr für jene, die mit gefährlichen Stoffen hantieren, verringert und können negative Einflüsse auf die Umwelt hintangehalten werden.

Abschließend, meine Damen und Herren: Das neue Chemikaliengesetz ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Vereinheitlichung, in Richtung mehr Übersichtlichkeit und ein Beitrag zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.35


Präsident Fritz Neugebauer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Tadler zu Wort. – Bitte.

 


17.35.17

Abgeordneter Erich Tadler (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Mit einem Abänderungsantrag und einer Ausschussfeststellung – der Kollege schaut jetzt ganz kritisch und fragt sich wahr­schein­lich: Was sagt der jetzt zum Schluss noch? – kam, und das war wirklich wichtig, Herr Minister, in diesem Umweltausschuss einmal Licht ins Dunkel. Es wurde wirklich fachlich, sachlich und kompetent diskutiert.

Für das Chemikaliengesetz stellt sich die Aufgabe, die nebeneinander bestehenden und anzuwendenden Regelsysteme vom alten ins neue System umzustellen, wie wir gehört haben, und das bis zum Eintritt der vollen Umstellung im Juni 2015.

Die Regierung geht zwar von keinen finanziellen Auswirkungen aus, doch eine Mehr­belastung der Haushalte der Länder ist zu erwarten, wie aus einer Stellungnahme von uns, des Landes Salzburg, ersichtlich ist.

Das Ziel des Chemikaliengesetzes ist es, wichtige Teile des Gesetzes in einem neuen System hinsichtlich der Einstufung, der Kennzeichnung und Verpackung – CLP – in Übereinstimmung zu bringen.

Die Rechtssicherheit für die Rechtsadressaten, für die Normadressaten ist das Ziel für die jeweils anzuwendenden Regelungsregime. Es soll die gesamte Chemikalien­gesetz­gebung durch ein einheitliches Bundesgesetz, wie wir gehört haben, geregelt werden.

Bewährte Elemente – das hat der Herr Minister auch gesagt – des österreichischen Chemikalienrechtes sollen in adaptierter Form beibehalten werden, um das exis­tierende Schutzniveau zu erhalten. Das sind, wie wir auch schon gehört haben, die besonderen Regelungen im Umgang mit Giften.

 


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