Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll140. Sitzung / Seite 205

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„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, alle erforder­lichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die Lösung der offenen Sicherheitsfragen in Temelín sicherzustellen.“

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No na, sage ich jetzt einmal. Stimmen Sie zu, dann sind Sie glaubwürdig (Ruf: Was ist mit der Vereinbarung?), andernfalls haben Sie völlig verspielt! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend noch immer offene Temelin-Sicherheitsfragen

eingebracht in der 140.Sitzung des Nationalrats am 18.Jänner 2012 im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Umweltausschusses über dne Antrag 1735/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichische Experten für AKW-Stresstests (1643 d.B.)

Im Umweltausschuss am 11.01.2012 wurde der Antrag 1736/A(E) betreffend noch immer offene Temelin-Sicherheitsfragen mit der Begründung vertragt, dass die Stresstest-Ergebnisse des AKW Temelin im Frühjahr vorliegen werden. Bereits am 03.01.2012 titelte die „Kleine Zeitung“: „Tschechien übergab Ergebnisse von AKW-Stresstests“. Demnach erwies sich wieder einmal ein Argument, mit dem ein Oppositionsantrag vertagt wurde, als schlichtweg falsch.

Die Klärung der Sicherheitsfragen im AKW Temelin beschäftigt uns bereits seit über zehn Jahren. Im September 2000 gab es einen einstimmigen Beschluss der damaligen Parlamentsparteien: Österreich soll dem Abschluss des Energiekapitels in den EU-Beitrittsverhandlungen mit Tschechien erst nach Klärung aller offenen Fragen zustimmen. Beinahe zwölf Jahre später ist Tschechien zwar EU-Mitglied, die Sicherheitsfragen sind aber noch immer nicht gelöst.

Im Dezember 2001 wurde der Melker Prozess mit der Brüsseler Vereinbarung abge­schlossen. In der Brüsseler Vereinbarung (Kapitel VI) wurde festgelegt, dass die offenen Sicherheitsfragen vor Aufnahme des kommerziellen Betriebs im AKW Temelin gelöst sein müssen. Der Endbericht zum Melker Prozess 2005 bestätigte, dass es nach wie vor offene Sicherheitsfragen gab. In den höchst sicherheitsrelevanten Punkten (hochenergetische Leitungen und Sicherheitsventile) gab es die zugesicherten Nachrüstungen nicht. Trotzdem erfolgte im November 2006 die endgültige Betriebs­genehmigung von Temelin. Der österreichische Nationalrat reagiert auf die endgültige Betriebsgenehmigung mit einem einstimmigen Entschließungsantrag, in dem von der Bundesregierung die Einleitung von völkerrechtlichen Schritten gegen die Tschechi­sche Republik (14. Dezember 2006) verlangt wird.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass  für Tschechien die Lösung der Sicher­heitsfragen mittlerweile kein Thema mehr ist, stattdessen hegen sie Temelin-Aus­baupläne. Die österreichische Bundesregierung handelt trotz EU-rechtswidriger Temelin-UVP nicht, beschwört aber wie vor einem Jahrzehnt die „Fortführung der österreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines raschest möglichen Ausstiegs aus


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