Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 19

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kleinen und mittleren Erbschaften würden überhaupt nicht tangiert, aber bei Millionen­erbschaften könnte man vielleicht 10 oder 20 Prozent des Vererbten beitragen. Bei­spielsweise könnte man, wenn man 2 Millionen € erbt, vielleicht auch 200 000 € an die Allgemeinheit geben.

Was ist daran falsch oder ungerecht? Wie würden Sie es beurteilen, dass man ein sol­ches Aufkommen von bis zu einer Milliarde Euro dann anders lukrieren könnte?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Die letzte Erb­schaftssteuer, bevor sie der Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig bewertet hat, hat 140 Millionen € gebracht. Inzwischen haben wir eine Wertpapierkapitalertrag­steuer als Endbesteuerung, das heißt, die Kapitalerträge sind schon nicht mehr drinnen in der Erbschaftsbesteuerung, auch die Sparbücher nicht. Blieben nur mehr Grund und Boden übrig, bräuchten wir im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Lage eine ganz neue Regelung.

Betreffend Millionenerbschaften: Wenn schon vorher nicht viel herausgekommen ist, Herr Kogler, dann wird nachher, da die Wertpapiere jetzt auch heraußen sind, noch viel weniger herauskommen, noch dazu, wenn man diese Freigrenzen schafft. Es würde wieder den Mittelstand treffen, es würde die Gewerbebetriebe treffen und es würde die Bauern treffen. Die Erbschaftssteuer ist ausgesprochen ungerecht, und daher bin ich nicht dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Höbart, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Guten Morgen, Frau Finanzministerin! Die Positionen der Freiheitlichen Partei zu unserem Steuer- und Abgabensystem sind klar. Unserer Meinung nach muss die Steuer- und Abgabenquote definitiv sinken. Wir sind ein leistungsfeindliches Hochsteuerland geworden. Der Mittelstand wird gnadenlos ausgepresst, das lehnen wir entschieden ab.

Ich möchte Ihnen auch einen Kommentar von Christoph Leitl, dem Wirtschaftskammer­präsidenten, zur Kenntnis bringen, der meinte: Erneuern statt neuer Steuern. (De­monstrativer Beifall des Abg. Dr. Stummvoll.) Das möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber eines ist auch klar: Der Faktor Arbeit wird heute zu hoch besteuert und Erträge aus Kapitaleinkünften sowie Spekulationseinkünften zu niedrig.

Welche konkreten Schritte planen Sie, um dieses Dilemma zu analysieren und mögli­cherweise eine Umorientierung des Steuersystems in Gang zu setzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben in Loipersdorf schon beschlossen, dass die Erträge, die sich aus Wertpapierspekulationen ergeben, besteuert werden. (Abg. Grosz: In Loipersdorf!) Diese Steuer gibt es bereits! Sie ist hier im Hohen Haus beschlossen worden. Also zu sagen, wir haben keine Steuern auf Spekulationsgewinne, ist falsch. Daher will ich das auch nicht ändern. Sie beträgt übrigens 25 Prozent der Gewinne. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 128/M, der Frau Abgeordneten Tamandl. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Bundesministerin, Sie haben in den letzten Wochen und auch heute den Standpunkt vertreten, das Budget ausgabenseitig sanieren zu wollen. Sie sind gegen neue Steuern, Sie sind der Meinung, dass das den Mittelstand schwächen und hauptsächlich ihn treffen würde. Ich bin da ganz Ihrer Mei-


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