Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 76

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zur Hälfte durch die MedUnis aufgebraucht, und es gibt in den Budgets keinen Pfad, trotz allfälliger Zusagen durch die Frau Finanzminister, der erkennen ließe, dass es da mehr gibt, dass es da Aufbesserungen gibt. Ganz im Gegenteil.

Das heißt, wir müssen in diese Bereiche investieren, um fit zu werden. Ebenso ist es bei der F&E-Quote, 4 Prozent vom BIP ist das Ziel, 3,76 Prozent sind es nur mehr – das ist unerreichbar.

Zu guter Letzt ein Vorschlag: die viel diskutierten Studiengebühren. Erst gestern haben die Wissenschaftssprecher auf meine Initiative hin hier das wieder beraten. Ich mache Ihnen einen neuen Vorschlag – ich habe das heute mit meinem Klubobmann Josef Bu­cher diskutiert –: Schaffen wir im Zusammenhang mit den Studiengebühren einen ech­ten Leistungsanreiz! Sie alle reden von Eliten, Sie alle reden auch von Talentförderung, Sie alle sprechen von Leistung. Warum führen wir nicht Studiengebühren in der Höhe von 500 € ein, und wenn ein Student innerhalb der Mindeststudiendauer das Studium abschließt, bekommt er die Studiengebühren samt Zinsen vom Staat zurück? (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist doch ein gescheiter Vorschlag, über den wir diskutieren sollten. Das wäre neu, das wäre innovativ, das wäre leistungs­orientiert und würde niemanden in diesem Land mehr von einem Studium ausgrenzen, aber umgekehrt würde es jene von den Unis vertreiben, die die Unis dazu benutzen, zu bummeln, gratis irgendwelche Fahrscheine und Vergünstigungen zu bekommen. Die würden wir durch dieses System ausschließen.

Abschließend: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden nicht nur daran gemessen werden, was wir jetzt im Zusammenhang mit dem Bildungsvolksbegehren in den Ausschüssen diskutieren, sondern wir werden auch daran gemessen werden, was diese Regierung, soweit sie dazu noch in der Lage ist, konkret umsetzt. Das wird der Maßstab sein, an dem Sie die Österreicher messen werden. (Beifall beim BZÖ.)

12.43

12.43.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Es liegt mir der Antrag vor, zur Vorberatung des Volksbegehrens „Bildungsinitiative“ in 1647 der Beilagen einen besonderen Ausschuss zu wählen, der 26 Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder umfassen soll.

Gemäß § 32 Abs. 1 der GO nehme ich die Wahl dieses Ausschusses sofort vor und bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des hiemit gewählten Ausschusses werden auf die Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.

Demgemäß entfallen auf die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion 8 Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder, auf den Parlamentsklub der Österreichischen Volkspar­tei 8 Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder, auf den Freiheitlichen Parlaments­klub 5 Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder, auf den Grünen Klub im Parlament 3 Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder und auf den Parlamentsklub des BZÖ 2 Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder beziehungsweise Ersatzmitglieder des Ausschusses namhaft zu machen. Diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung als gewählt. Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographi­schen Protokoll angeführt werden. (siehe S. 206)

 


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