Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 81

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Meine Damen und Herren, es ist also so, dass wir den Religionsunterricht nicht ab­schaffen wollen, wir wollen den Religionsunterricht beibehalten. Den Religionsunter­richt abzuschaffen bedeutet letztendlich schlicht und einfach, unserer Demokratie, un­serem Staatswesen und vor allem unserer Freiheit den Boden unter den Füßen zu ent­ziehen.

In diesem Sinne ein klares Bekenntnis ohne Wenn und Aber zum Religionsunterricht. (Beifall bei der FPÖ.)

13.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. Wunschgemäß sind 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


13.00.05

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Wir haben hier doch einige bemerkenswerte Aussagen von Kollegen Karlsböck gehört: Sie wissen, was im Religionsunterricht gemacht wird. Da sind Sie aber der Einzige, denn Sie wissen schon, dass im Gesetz – jetzt geht er leider hinaus, er möchte sich das nicht anhören – das so geregelt ist, dass die Inhalte des Religionsunterrichts ausschließlich Angelegenheit der Religionsgemeinschaften sind und der Staat sich hier weder einmischen noch das kommentieren darf. Das Ein­zige, wozu der Staat im Religionsunterricht berechtigt ist, ist, die Disziplin zu kontrol­lieren, die da herrscht.

Die Enquete – da halte ich es mit einigen meiner Vorredner – war wirklich sehr infor­mativ, mit sehr kompetenten Expertinnen und Experten, die wir hier gehört haben. Ich glaube, den meisten hier im Hohen Haus ist klar, dass eine Werteerziehung zu den ganz zentralen Aufgaben gehört. Den meisten ist aber auch klar, dass die Werteer­ziehung derzeit im Religionsunterricht in einer Krise ist. Das liegt weniger an den Reli­gionspädagoginnen und ‑pädagogen. (Abg. Petzner: In der Enquete wurde das Ge­genteil gesagt! Das stimmt ja nicht, die Experten haben etwas anderes gesagt!) Das liegt daran, dass wir immer weniger Klassen haben, in denen ein gemeinsamer Unter­richt stattfinden kann, weil es sehr viele Kinder aus Elternhäusern ohne religiösen Hin­tergrund oder mit einer anderen Religion als der römisch-katholischen gibt. Deshalb haben wir die Situation, dass oft nur sehr wenige – die Hälfte, noch weniger – Kinder beispielsweise am römisch-katholischen Religionsunterricht teilnehmen und wir ganz zentrale Fragestellungen, Diskussionen über die Stellung der Frau beispielsweise, über Selbstmord, über andere Themen, die Kinder/Jugendliche beschäftigen, nicht in der Form durchführen können, wie man das machen muss, nämlich gemeinsam. Eine ge­meinsame Diskussion aller über Werte, das ist das, was wir, glaube ich, brauchen.

Ich darf einen ausgewiesenen Experten zitieren, der von der Regierung gestellt worden ist; das ist Professor Anton Bucher von der Religionspädagogischen Abteilung an der Theologischen Fakultät der Universität in Salzburg. Er schreibt hier und bezieht sich auf eine Untersuchung, die er selber durchgeführt hat unter 700 katholischen Religionsleh­rern und ‑lehrerinnen, also eine sehr repräsentative Untersuchung: Nicht einmal einem Viertel dieser Religionslehrerinnen und Religionslehrer ist es ein starkes Anliegen, dass SchülerInnen über den Religionsunterricht – ich zitiere – „praktizierende Mitglie­der der Kirche werden“. Genau das aber ist eigentlich das im Gesetz festgeschriebene Ziel.

Nun kann ich diese Kolleginnen und Kollegen verstehen, die Zeiten haben sich geän­dert. Aber wir sollten das hier auch anerkennen. Deshalb unsere klare Forderung nach einem gemeinsamen, von allen Schülerinnen und Schülern besuchten Religionen- und Ethikunterricht! Ich glaube, nur so kommen wir in eine Situation, dass wir wirklich jene Ausbildung, jene Bildung im besten Sinn des Wortes für unsere Kinder garantieren kön­nen, die wir alle wollen. (Beifall bei den Grünen.)

 


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