Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 137

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Herr Kollege Donnerbauer, ich glaube – und Sie haben das ja dokumentiert, indem Sie einen Zeitungsartikel gezeigt haben –, dass Sie tatsächlich Medien lesen. In Wirklich­keit ist es so, dass der Status des Beschuldigten in der österreichischen Medienland­schaft dazu missbraucht wird (Zwischenruf des Abg. Grosz), um bereits vorzuverur­teilen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Ich verweise nur auf den Fall des Präsidenten Graf, der seit Jahren als Beschuldigter geführt wird, obwohl er das als Abgeordneter gar nicht gewusst hat – er wurde nicht einmal in Kenntnis gesetzt davon! –, in der Frage um Seibersdorf. Er ist unschuldig, aber die Justiz tut nichts, weil es offensichtlich besser ist, wenn man jemanden medial immer anpatzen kann: Sie haben ja ein Strafverfahren! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.) Und das passiert interessanterweise immer dann, wenn es sich um Oppositionspolitiker dreht.

Und dann kommt man einmal auf etwas drauf, auf eine Kleinigkeit, denn der Kollege Grosz hat eben Folgendes gemacht: Er hat einen Bericht, wie es an sich jeder Staats­bürger machen müsste, der vom Verdacht einer Straftat Kenntnis hat, an die Justizbe­hörden geschickt.

Und was passiert dann damit? Nach der Auffassung, das ist berichtspflichtig, denn es kommt ja aus dem Parlament, und wenn es um das Parlament geht, muss die Justiz­ministerin sofort informiert werden – dem gilt ja besondere Aufmerksamkeit, eigentlich müsste das Ganze wie rohe Eier behandelt werden –, gibt es dann den Auftrag an die Oberstaatsanwaltschaft: Bitte berichtet mir, was dort passiert!

Und da entsteht ein Missverständnis. Man trägt ein: Anzeige des Justizministeriums gegen Gerald Grosz wegen Amtsmissbrauchs. – In der Sache ohnehin falsch. Bitte, die Rechtsvorlesung für die Oberstaatsanwaltschaft wurde ein paar Monate später vom Justizministerium gemacht, und zwar dahin gehend, dass diese Materien aus dem Un­terausschuss des Parlaments gemäß Artikel 52b Bundes-Verfassungsgesetz ohnehin nie das Tatbild erfüllen können. Also inhaltlich einmal komplett falsch, aber aus dem Bericht wird eine Anzeige – Missverständnis!

Und gelernt hat man daraus, dass in Zukunft die Berichte deutlicher abgefasst werden. Also ich weiß gar nicht: Wie kann man etwas so missverstehen? – Ich nehme an, bei der Oberstaatsanwaltschaft, bei den Staatsanwaltschaften generell sind in diesen Funk­tionen Akademiker tätig. Wir hatten am Vormittag eine Bildungsdebatte über Lesen, Schreiben, die ursprünglichen Begriffe und so weiter. Wenn da steht: Bitte berichtet mir!, dann hat das für mich eine andere sprachliche Qualität als: Mach eine Anzeige! Ich kann mir diesbezüglich auch nicht vorstellen, wie man bisher so missverständlich hat formulieren können, dass so etwas überhaupt passiert.

Daher glaube ich, es ist ganz recht gewesen, dass etwas passiert. Man kommt drauf und dann sagt man, wie die kleinen Kinder im Kindergarten manchmal: Hoppala, Ent­schuldigung, und es ist schon wieder gegessen. – Nein, so kann man es nicht sehen!

Wenn es ein Einzelfall gewesen wäre (Abg. Grosz: Ist es aber nicht!), dann hätte man gesagt: Gut, Fehler passiert, Missverständnis. – Aber seit ich Mitglied in diesem Hohen Haus und Mitglied des Immunitätsausschusses bin, sehe ich es ganz genau: Es ist ein System (Abg. Grosz: So ist es!), wenn es um Oppositionspolitiker geht. Die Sache Martinz ist etwas ganz anderes. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Die Frau Ministerin hat gesagt, der Herr Sektionschef Pilnacek hat gesagt (Zwischenruf des Abg. Rädler): Ich weiß nicht, wer diesen Brief bekommen hat, noch bevor ihn der Herr Grosz gehabt hat. – Die Frau Ministerin hat die Hand ins Feuer gelegt und ge­meint: Aus meinem Kabinett war es niemand!, der Herr Kollege Singer hat ihn aber trotzdem tatsächlich gehabt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Der Kollege Grosz hat ihn dem Herrn Singer in die Hand gegeben? (Abg. Grosz: Ja, wie der Osterhase!) – Jetzt lachen aber die Hühner! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

16.23

 


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