Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 138

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte.

 


16.23.50

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Bisher habe ich die diskutierte Causa relativ nüchtern gesehen, aber nach Ihrem heuti­gen Auftritt nicht mehr. (Abg. Dr. Strutz: Jetzt nicht mehr!)

Es sind zwei Punkte, zu denen Sie heute in einer absurden Art und Weise Stellung ge­nommen haben.

Der erste Fall ist der Fall Martinz. – Zur Erinnerung: Es geht um einen ÖVP-Landesrat, dessen Steuerberater das Glück hatte, für ein sechsseitiges Gutachten 6 Millionen € zu bekommen. Meine Damen und Herren, jeder von uns wünscht sich so ein Einkommen! (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Dass das die Staatsanwaltschaft interessiert, ist kein Zufall. (Abg. Rädler: Der Van der Bellen hat es gekriegt!)

Jetzt hat er offensichtlich die Notbremse gezogen und tritt zurück. Die Frage ist: Wa­rum gerade zu diesem Zeitpunkt? Die Antwort ist relativ klar – und da hat der Kollege Grosz recht –: Weil ihm offensichtlich bekannt wurde, dass er angeklagt wird.

Sie fragen: Was ist der Nutzen der ÖVP? – Der Nutzen der ÖVP ist, dass er rechtzeitig zurücktritt und nicht als aktiver ÖVP-Landesrat angeklagt wird. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Sie sagen: Er hat gar nichts von seiner bevorstehenden Anklage gewusst. – Ich habe schnell gegoogelt, und es gibt reichhaltige Unterlagen dazu. (Abg. Grosz: Ja, das hat er ja ...!)

Es heißt auf ORF-Kärnten: „Der Grund für den Rücktritt ist laut Martinz, dass gegen ihn ... Anklage erhoben wird“.

Ein weiteres Zitat: „Er verstehe auch nicht, warum gegen ihn Anklage erhoben werde“.

Ein weiteres Zitat: „Ich habe ... einen Schauprozess am Hals.“

Und das letzte – und das lässt tief blicken –: „Er ziehe eine frühe Konsequenz noch vor der Anklage, die laut seinen Informationen kommen soll.“

Und jetzt frage ich mich, woher sind die Informationen? (Abg. Grosz: Nicht vom Grosz! Und auch nicht vom Singer!) – Diese Antwort sind Sie uns schuldig geblieben.

Der Klagenfurter Staatsanwalt hat davon nichts gewusst. Offensichtlich gibt es eine undichte Stelle. Wenn Sie es nicht waren, dann erwarte ich mir von Ihnen, dass Sie das zumindest aufklären, Frau Justizministerin. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Zweiter Punkt, der Fall Grosz – es ist kein „Fall Grosz“, insofern verzeihen Sie mir das, aber ich nenne es jetzt einmal technisch so –: Unabhängig davon, wie man den Fall in­haltlich sieht, stellt sich die Frage: Wie kommt ein Brief des Justizministeriums in den ÖVP-Klub? Wir alle haben hier gesehen, dass der Abgeordnete Grosz das Schreiben des Sektionschefs im Original in den Plenarsaal hereingetragen hat, hier geöffnet hat und dann aus diesem Brief zitiert hat. (Abg. Kopf: Da habe ich etwas anderes gese­hen! Das hat der Stadler gemacht! Was haben Sie da gesehen? Das hat der Stadler gemacht!) Und damit hat sich herausgestellt, dass dieser Brief und der, den vorher schon der Abgeordnete Singer verlesen hat, offensichtlich identisch waren.

Sie fragen sich jetzt: Was wäre der Nutzen, wenn dieser Brief vorher aus dem Justiz­ministerium an den ÖVP-Klub gehen würde? – Ich kann Ihnen sagen, was der Nutzen war: Genau der, dass nämlich der Abgeordnete Singer herausgeht, Ihre Position vertei­digt und, bevor hier noch irgendein Vorwurf kommt, sagen kann, das Justizministerium


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite