Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 181

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Sehr vieles davon ist umgesetzt. Eine sehr positive Wendung hat auch der Beschluss zur Einführung des OPCAT-Durchführungsgesetzes, gültig ab 1. Juli 2012, bewirkt. Es fällt in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft, und inzwischen wurden dafür bereits 15 notwendige Planstellen beschlossen.

Beim OPCAT geht es um die strikte Einhaltung der Menschenrechte an Orten des Frei­heitsentzugs. Damit sind nicht nur Justizanstalten und Polizeiinspektionen gemeint, son­dern auch Erstaufnahmestellen für AsylwerberInnen, Kasernen, psychiatrische Einrich­tungen und Programme für behinderte Menschen.

Was die Menschenrechte betrifft: Wenn man eine Datenabfrage im Internet zu dem Thema „Verstöße gegen Menschenrechte“ startet, so würde man sich damit wahr­scheinlich wochenlang beschäftigen können. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vor­sitz.)

Es gibt da die alten Bekannten wie Libyen, Syrien, China, Iran, immerhin mit Themen wie Folter, Geißelung, Amputation, Hinrichtungen von Jugendlichen. Italien ist verbun­den mit dem Thema Roma auch sehr häufig zu finden. Deutschland denkt über Schritte gegen die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der Proteste gegen die Parla­mentswahlen, die in Russland stattgefunden haben, nach. Von den USA mit dem Dau­erbrenner Guantánamo ganz zu schweigen, das ist inzwischen ein Synonym für die un­menschliche Behandlung von Häftlingen.

Vorhin wurde erwähnt, wie wichtig es ist, sich um die Sicherheit von Journalisten zu kümmern, und ich denke, gerade was die Journalisten betrifft – es gibt sehr viele ande­re Themen wie Kinderarbeit und Folterungen –, kann man mit Sicherheit eines behaup­ten: Eine freie Presse ist ein deutlicher Indikator für den Stellenwert einer Gesellschaft. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.01.37

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Laut Amnesty International gehört in rund 80 Ländern der Erde die Folter zum Alltag. Was versteht man unter Folter? – Unter Folter versteht man das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid – von Menschen an Men­schen. Folterungen haben den Zweck, den Willen und den Widerstand des Gefolterten zu brechen. Sie werden zur Bestrafung, zur Erpressung von Geständnissen, zur Er­niedrigung oder zur Einschüchterung angewandt.

Folter und Misshandlungen verletzen, verbreiten Angst und Schrecken. Sie zerstören die Persönlichkeit und die Würde der Gefolterten. Viele Opfer schweigen aus Angst, Hilflosigkeit, aber auch aus Scham. Nach Folterungen und Misshandlungen zu einem normalen Leben zurückzukehren, ist außerordentlich schwierig und in den meisten Fäl­len mit Sicherheit nicht realisierbar.

„Folter und andere Formen grausamer, erniedrigender und unmenschlicher Behand­lung und Bestrafung können nie gerechtfertigt werden“, so die Aussage von UNO-Ge­neralsekretär Ban Ki-moon. Es gibt absolut keine Ausnahmefälle! Weder Krieg oder in­nerpolitische Instabilität noch irgendein anderer Notstand rechtfertigt Folterungen und Misshandlungen. Das absolute Verbot von Folterungen und Misshandlungen ist in der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen verankert.

Es ist unsere Pflicht, danach zu trachten, dass dieses Verbot auch tatsächlich einge­halten und insbesondere auch in Drittstaaten befolgt wird. Folteropfer müssen aktiv un­terstützt werden. Wir haben die Pflicht und müssen auf andere Staaten einwirken, dass


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