Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 186

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finalisiert, das werden wir dann wissen, wann diese Notwohnung kommt. Jetzt weiß ich, dass die Frau Frauenministerin die entsprechenden Ressourcen bereithält, seit ei­niger Zeit schon, was ich sehr, sehr begrüße.

Ich würde gerne von Ihnen wissen, was ist jetzt der Letztstand der Verhandlungen be­treffend diese Wohnung? Wir müssen uns dessen schon auch bewusst sein: Diese Wohnung wäre die erste und einstweilen die einzige österreichweit, wo junge Frauen und Mädchen adäquat betreut Zuflucht suchen könnten. Das ist nicht das Ende des Problems. Das ist erst einmal ein Anfang, um eine gute Lösung dieser Problematik zu erreichen. Also in diesem Sinne meine Frage an Sie, Frau Bundesministerin. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie sie mir konkret beantworten könnten.

Wie gesagt: Wir unterstützen den Antrag der Abgeordneten Gartelgruber und würden uns eine solche Studie auch wünschen, um auch die Debatte zu versachlichen, damit wir auch alle wissen, von wie vielen Personen reden wir, von was reden wir genau und was sind die Gegenmaßnahmen, die wir gemeinsam ergreifen müssen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Durchschlag. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.20.11

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eines ist sicher unbestritten: Zwangsheirat ist eine verabscheuungswürdige Handlung, die in unserer Gesellschaft keinen Platz ha­ben darf. Ich denke, da sind sich alle hier herinnen vertretenen Parteien einig. Die Rechtslage lässt in Österreich – Gott sei Dank – die Frauen auch nicht im Stich.

Seit dem Jahr 2006 ist Zwangsheirat ein Offizialdelikt, das heißt, Anzeige zu erstatten ist nicht nur für die Betroffene möglich, sondern auch für Fremde, und es ist ein Straf­tatbestand, der immerhin bis zu fünf Jahre Haft mit sich bringt. Das bedeutet, die Re­publik ist sich der Schwere des Vergehens durchaus bewusst, die Republik macht auch deutlich, Gewalt ist keine Privatsache, sondern geht uns alle an, und sie hat auch gesetzliche Regelungen dahin gehend getroffen.

Im Antrag wird auf die deutsche Studie aus dem November des Vorjahres Bezug ge­nommen, eine Studie, die – und darauf weisen die Studienautoren auch hin – nicht re­präsentativen Charakter hat. Trotzdem denke ich, dass man einige Rückschlüsse auf Österreich ziehen kann, sind doch die Verhältnisse so unterschiedlich nicht.

Zwangsverheiratungen sind traditionell bedingte und bei allen Religionen vorkommen­de Gewalttaten. Als solche sind sie auch zu betrachten, darauf weisen die Studienauto­ren ganz explizit hin. Ich denke, das ist auch sehr wichtig, denn natürlich besteht bei diesem Thema ausdrücklich die Gefahr, daraus ein antiislamisches oder – noch ver­kürzter – ein Anti-Ausländer-Thema zu machen. Im Mittelpunkt zu stehen haben aber die betroffenen Frauen und Mädchen, die sich, wie wir wissen, immer öfter Hilfe bei Gewaltschutzzentren, Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern holen, wenn sie sich trauen.

Damit sind wir dann schon beim wirklichen Problem: Was diese Frauen wirklich brau­chen, ist ein Schutzraum, denn Frauen und Mädchen, die sich gegen eine Zwangshei­rat wehren, verlieren damit sehr oft auch ihre Familie beziehungsweise – wenn sie nach Österreich verheiratet wurden – das einzig vertraute System, das sie hier haben.

Das heißt, es braucht einen Raum, in dem diese Frauen Schutz finden. Manchmal fin­det sich dieser Raum in einem Frauenhaus, sehr oft aber aus Kapazitätsgründen nicht. Frauenhäuser sind auch nur für sogenannte Middle-Risk-Opfer der richtige Ort, das


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