Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 187

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muss man auch dazusagen. High-Risk-Opfer haben jetzt schon die Möglichkeit, in ein Opferschutzprogramm aufgenommen zu werden, wenn sie das freiwillig wollen. Daher muss die Einrichtung einer Notwohnung für von Zwangsheirat Betroffene raschest um­gesetzt werden, und Innenministerin Hanni Mikl-Leitner – ich habe erst gestern mit ihr darüber gesprochen – hat dies noch für heuer zugesagt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten knapper Budgets geht es auch darum, mit den finanziellen Ressourcen so umzugehen, dass der Mitteleinsatz die Prioritäten deutlich macht. Sollte das Geld einmal unbegrenzt oder in sehr großem Maße zur Ver­fügung stehen, dann ist so eine Studie sicher sehr gut und richtig, jetzt geht es aber einmal darum, den Betroffenen schnell und effektiv zu helfen. Mit der Notwohnung, die heuer noch errichtet werden soll, wird den Betroffenen geholfen – und zwar rasch, dann, wenn sie es wirklich brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Schenk. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.23.23

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Darüber, dass Zwangsheirat nicht toleriert werden darf, sind wir uns alle einig in diesem Haus, glaube ich. Zu dem Antrag betreffend Er­stellung einer Studie: Mir fehlt ein bisschen der Aspekt, der damit erarbeitet werden soll.

Von wie vielen Fällen sprechen wir? – Wir sprechen von 200 Fällen österreichweit, die Dunkelziffer liegt bei 200 Fällen. Die Frau Ministerin hat es im Ausschuss auch mitge­teilt. Der Antrag basiert auf einer Studie, die in Deutschland erstellt wurde. Dort hat Mi­nisterin Schröder bei der Präsentation dieser Studie am 9. November letzten Jahres darauf hingewiesen, dass die Studie nicht repräsentativ sei. Die Dunkelziffer sei hoch, deshalb könne nicht zuverlässig abgeschätzt werden, wie viele Zwangsverheiratete es in Deutschland gibt. So gesehen kann ich den Sinn dieser Studie hinterfragen. Ich glaube nicht, dass eine Studie diesbezüglich sinnvoll wäre, eben aus den vorhin ge­nannten Gründen.

Wenn wir aber bei der Erstellung einer Studie sind, möchte ich die Regierungsparteien hier schon in die Pflicht rufen und auf ihre Säumigkeit aufmerksam machen, was die Erstellung einer Burn-out-Studie betrifft. Wir haben im Gleichbehandlungsausschuss einen Fünf-Parteien-Antrag darüber erzielt, diesen Fünf-Parteien-Antrag zur Erstellung einer Burn-out-Studie auch einstimmig dem Gesundheitsausschuss zugewiesen. Im Ge­sundheitsausschuss liegt er seit ewigen Zeiten und wird auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagt. Das möchte ich hier schon ansprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Stichwort Säumigkeit – es wurde von meinen Vorrednerinnen auch angesprochen –: Die Notwohnung für Zwangsverheiratete, die seit 2008 angekündigt wird, im Regie­rungsprogramm auch festgeschrieben ist, gibt es bis dato noch immer nicht. Frau Mi­nisterin! Ich glaube, Sie werden sich nach mir zu Wort melden, vielleicht können Sie uns sagen, ob die Auffassungsunterschiede mit Ihrem Koalitionspartner mittlerweile aus­geräumt sind. Wir haben jetzt 2012. Sie haben letztes Jahr angekündigt, dass es diese Notwohnung 2012 geben wird. Ich bin gespannt, wann es sie geben wird, und ich darf Sie bitten, dass Sie das in Ihre Ausführungen mit einbeziehen und uns diese Informa­tionen geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Marek. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

 


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