Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 201

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Gaßner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.15.20

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Huber! Haben Sie sich eigentlich die verfassungsgerichtli­chen Erkenntnisse jemals angeschaut? Ich frage Sie das, weil ich das, was Sie uns da jetzt vorgelesen haben, dort drinnen nicht gefunden habe. Aber ich habe dort gefun­den, dass diese Grundstücke der Agrargemeinschaften zu Recht nicht den Agrarge­meinschaften gehören, sondern dass diese Gemeindeeigentum sind – sowohl 2008 als auch jetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Die letzte Entscheidung ist im Dezember des Vorjahres gekommen. (Abg. Huber: Le­sen Sie das Urteil!) Auch hier steht wieder ganz klar und deutlich drinnen, das ist Ge­meindegrund und nicht das Grundstück oder die Grundstücke der Agrargemeinschaf­ten, also da hat über komische Umwege eigentlich eine Enteignung der Gemeinden stattgefunden. Das ist die Tatsache, und deswegen werden wir diesem Antrag, dass hier ein Gesetz geschaffen wird, mit dem Unrecht zu Recht gemacht werden soll, mit Sicherheit nicht zustimmen, Herr Kollege.

Wir werden im Ausschuss noch einige Möglichkeiten haben, darüber zu reden, aber so wird es nicht gehen, dass man den Gemeinden klammheimlich die Grundstücke nimmt, die ihnen eigentlich zustehen.

Interessant ist: Das landwirtschaftliche Nutzungsrecht gehört auch heute noch den Landwirten, die diese Grundstücke bewirtschaften. (Abg. Huber: Aber das, was sie er­wirtschaften, gehört der Gemeinde!) Nur das interessiert heute keinen mehr, weil es in den Agrargemeinschaften kaum mehr Landwirte gibt, sondern sehr viel mehr solche Leute, die sich an den Pfründen bereichern. Und das kann es nicht sein.

Ich habe nur eine Bitte, Herr Kollege: Erzählen Sie nicht in Tirol, dass die SPÖ Ihrem Antrag zustimmen wird! (Beifall bei der SPÖ.)

20.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.17.31

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aus der Rede vom Kollegen Huber haben wir, glaube ich, heute alle mitbe­kommen, dass es sich um eine komplexe Materie handelt. (Heiterkeit. – Beifall bei Ab­geordneten der ÖVP.)

Seit 2008 gibt es ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu den Tiroler Agrarge­meinschaften, speziell zu den Gemeindegutsagrargemeinschaften. Wir haben über 2 000 Agrargemeinschaften, und 250 von diesen sind aus Gemeindegut entstanden, wurden damals in den vierziger bis siebziger Jahren übertragen. Diese werden derzeit einem Regulativ unterworfen, werden also untersucht. Die sind alle unterschiedlich auf­gestellt. Und natürlich: Wenn so ein Rechtsstreit vom Zaun gebrochen wird, dann gibt es Rechtsanwälte, die sich dafür interessieren, und es gibt derzeit eine riesige Ausein­andersetzung zwischen den Rechtsanwälten, die die Agrargemeinschaft, also die bäu­erliche Welt, vertreten, und denen, die die Gemeindeseite vertreten.

Aber es ist auch nicht so, dass da alles in die falsche Richtung läuft, sondern aus meiner Sicht gibt es derzeit durch die Novelle des Tiroler Flurverfassungsgesetzes durch­aus gute Ansätze, wie etwa, dass es für jede Agrargemeinschaft möglich ist, den Rechts­weg zu beschreiten, dass es möglich ist, freiwillige Vereinbarungen über die Erlöse zu treffen, und dass es möglich ist, auch Hauptfeststellungen zu treffen.

 


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