Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 202

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Also man befindet sich derzeit in einem Prozess, dieses Thema Agrargemeinschaften aufzuarbeiten. Es ist die Frage – wir werden das im Ausschuss diskutieren, Kollege Huber –, inwieweit wir da überhaupt bundesgesetzliche Unterstützung brauchen. Aber wichtig ist, dabei zu beachten – Kollege Gaßner hat das schon gesagt –, dass es hier einmal unterschiedliche Rechtsverhältnisse gegeben hat.

Es geht nicht um Enteignung, es geht um Recht, es geht natürlich um Besitz. Aber ei­nes muss ich ganz klar feststellen, Kollege Huber: Was in der letzten Zeit geschehen ist, dass Rechtsanwälte höchstgerichtliche Entscheidungen vom Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof öffentlich angreifen und Richter öffentlich diskreditieren, das geht nicht. Wir leben in einem Rechtsstaat, und ich hoffe und wünsche mir, dass wir auch das Thema Agrargemeinschaften auf rechtlich sauberer Basis für alle Beteiligten zufriedenstellend lösen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.20.01

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Wir haben jetzt einiges über die Tiroler Agrargemeinschaften gehört. Meine Vorredner sind schon darauf eingegangen, dass es eine neue Rechtsgrundlage gibt, die im Juni 2008 in Kraft getreten ist, und ein Erkenntnis des Verfassungsgerichts­hofes aus dem Jahr 1982.

Was aber hier schon etwas prekär ist – das können die Kolleginnen und Kollegen, die nicht aus Tirol sind, jetzt vielleicht nicht wissen –, ist, dass sich auch die Tiroler Lan­desregierung, geduldet von ÖVP und SPÖ, weigert, dieses Erkenntnis des Verfas­sungsgerichtshofes umzusetzen, und die Entscheidungen negiert. Und das geht in der Praxis dann so weit, dass rechtswidrige Entscheidungen von befangenen Organen in den betreffenden Ortschaften duldend in Kauf genommen werden. Es wird einfach nichts getan, und das ist ein Skandal.

Und es gibt viele Musterfälle in Tirol; der bekannteste – Kollege Gahr und Kollege Hu­ber haben dies schon anklingen lassen – ist Mieders. Aber nicht nur da, auch in mei­nem Heimatbezirk Kufstein gibt es drei Gemeinden, die massiv davon betroffen sind, das sind Langkampfen, Angath und Münster. Und auch da wäre es wirklich Zeit, dass man das einmal richtig angeht.

Bekannt ist natürlich auch die Aussage des Langkampfener ÖVP-Bürgermeisters in dieser Sache der Agrar, der damals im Zuge der Vorgangsweise sogar Landeshaupt­mann Platter, naja, sehr massiv angegriffen hat und diese Enteignung in Langkampfen mit dem Hitler-Regime verglichen hat. Landeshauptmann Platter hat dann in seiner Be­antwortung der schriftlichen Anfrage, die von uns, von der FPÖ im Landtag eingebracht worden ist, diese skandalösen Aussagen auch noch gedeckt und keine Veranlassung gesehen, da tätig zu werden. – So weit sind wir im hier im Staate Österreich und im „heiligen Land Tirol“.

Aber was mir hier schon auch noch übrig bleibt, ist: Wo bleibt hier der Rechtsstaat, wenn mehrere Höchstgerichtserkenntnisse einfach nicht mehr vollzogen werden? Ich habe den Eindruck, dass dagegen die Ortstafel-Frage in Kärnten ein Lämmchen war. In der Frage der Tiroler Agrar-Geschichte geht es ja um ein Territorium, das die Größe von Osttirol hat. Bisher haben die Gemeinden noch nichts von ihren Ansprüchen be­kommen, und das ist ein Skandal, der zum Himmel schreit. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte hier festhalten: Wir von der FPÖ stehen zum Bauernstand, zu jenen, die klare Höchstgerichtsentscheidungen auch anerkennen. Und wir von der FPÖ sind für


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite