Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 203

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die Einhaltung des Rechtsstaates, für den Vollzug der Erkenntnisse und nicht für das Hintertreiben und Unterlaufen von Gesetzen, wie es derzeit in Tirol praktiziert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

20.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Dr. Pirklhuber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.23.08

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): An dieser Materie, die ein bisschen komplex ist, kann man zweierlei ablesen: einerseits, dass das Land Tirol of­fensichtlich nicht auf der österreichischen Verfassung aufbaut, sondern seit Jahrzehn­ten auf Basis irgendwelcher möglicherweise Ortskaiserstrukturen regiert wird, die sich nicht an Verfassungsgerichtshofentscheidungen halten. – Punkt eins. (Beifall bei Grü­nen und BZÖ.)

Punkt zwei: Ein sehr spannendes Thema wird in den Ausschüssen – da werden wir uns damit beschäftigen – der Kampf um Wald und Weide sein. Dieser wird bereits seit Jahrhunderten geführt. Er bricht in Tirol jetzt wieder aus. Vor der Zeit des Römischen Rechts gab es diese wirklich basisdemokratischen, sage ich einmal, Grundrechte, näm­lich von gemeinschaftlicher Nutzung. Und gemeinschaftlich hat geheißen: aller Bürge­rinnen und Bürger in einer Gemeinde. So war das, und so ist das zu sehen.

Auch unter Maria Theresia und im 19. Jahrhundert ist gerade das klargestellt worden, weil damals natürlich dieser Kampf um Wald und Weide schon massiv vorangeschrit­ten war und sich damals schon einige, die heute in Tirol an der Macht sind, diese Pfründe sozusagen aneignen wollten. Und ich glaube, gerade diese Konfliktsituation zeigt, wie wichtig die Einhaltung der Verfassung und wie wichtig die Einhaltung auch von Verfassungsgerichtshofentscheiden ist. Daher bin ich überzeugt, dass wir im Aus­schuss nicht der Überzeugung sein werden, dass es hier zu einer Gesetzesänderung kommen muss.

Die Rechte der Gemeinden sind besonders wichtig. Heute in Tirol: beschränkte Boden­ressourcen, eine Riesenauseinandersetzung um Baugründe, um Tourismusfragen, um Fragen der Raumordnung. Wenn man die Gemeinden nicht ihre notwendige ausglei­chende Wirkung entfalten lässt und ihnen keine Berechtigung gibt – gerade diesen Ge­meinden, die man etwa im Jahr 1962 enteignet hat; in den sechziger Jahren war das, wo das übertragen wurde –, dann, muss ich sagen, ist es ein schlimmes Zeichen für die Tiroler Demokratie, wenn dort die Bundesgesetzgebung nicht vollzogen wird.

Und jetzt versucht man vielleicht sogar, sozusagen hinten herum auch ein Verfas­sungsgesetz zu ändern. Das kanns nicht sein, das darfs nicht sein!

Ich bin überzeugt davon, dass es infolge des Drucks der Tiroler Bevölkerung zu den entsprechenden Änderungen wird kommen müssen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.25.44

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Das Flurverfas­sungs-Grundsatzgesetz 1951 und das Agrarverfahrensgesetz sollen geändert werden. In allen Bundesländern – außer in Wien – gibt es Agrargemeinschaften, die hervorra­gend geführt und betrieben werden. Es kann und darf nicht sein, dass Regelungen ge­schaffen werden, wodurch Mitglieder von Agrargemeinschaften bedenkenlos enteignet


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