zwischen dem ersten und dem zweiten Paket ist, dass Sie beim zweiten noch viel dilettantischer vorgegangen sind als beim ersten. Der Schweizer Käse, der nur mehr aus Löchern besteht, ist eines der Beispiele dafür, meine Damen und Herren! Wie rechnen Sie denn überhaupt im Finanzministerium? Wie geht denn das? Daumen mal Pi? Oder welches Prinzip bringen Sie zur Anwendung? Die Fekter’sche Unschärferelation? Oder was ist das Kriterium, mit dem Sie da an die Dinge herangehen? (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Sie setzen Analogien an, die überhaupt nicht zulässig sind, Sie machen die Rechnung ohne den Wirt, und dann planen Sie das auch alles noch als großartige Einnahmen in Ihr Budget ein. Meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, das ist unseriös zum Quadrat, kann ich Ihnen nur sagen! Wenn Sie so vorgehen, wundert es mich auch nicht, dass das bei der Finanztransaktionssteuer nicht anders ist.
Ich sage Ihnen: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Finanztransaktionssteuer so kommt, wie Sie sie eingebucht haben, ist wahrscheinlich ungefähr so groß wie die Wahrscheinlichkeit, dass jetzt, während meiner Rede, eine fliegende Untertasse mit Marsmännchen da oben landet. Auf diesem Niveau in etwa bewegen wir uns, meine Damen und Herren! Da glauben Sie allen Ernstes, dass Ihnen das irgendjemand abkauft?! Meine Damen und Herren! Das ist unseriös bis zum Gehtnichtmehr und hat nichts mit einer Strukturreform zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Fritz Neugebauer (das Glockenzeichen gebend): Den Schlusssatz, bitte!
Abgeordneter Herbert Kickl (fortsetzend): Der Schlusssatz ist eigentlich ein ganz einfacher, meine Damen und Herren:
Die Maßnahmen, bei denen Sie so konkret werden, sind ungerecht und unsozial; und die Maßnahmen, die gerecht und sozial wären, lösen sich eine nach der anderen in Luft auf. Schwupp! (Beifall bei der FPÖ.)
15.57
Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Heinz-Christian Strache und weiterer Abgeordneter betreffend die unverzügliche Verkleinerung der Bundesregierung; eingebracht in der 143. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 23. Februar 2012 im Zuge der Debatte zur dringlichen Anfrage an den Bundeskanzler
Die Sanierung des Staatshaushaltes ist eine Aufgabe von erheblicher Bedeutung. Die resultierenden Belastungen müssen sozial ausgewogen und gerecht verteilt werden. Strukturelle Reformen, etwa im Bereich der Verwaltung und des Subventionswesens, sind unabdingbar. Die Sparpläne der Regierung umfassen lediglich die Bevölkerung. Die Politik selbst bleibt weitgehend verschont; es handelt sich bei den bisherigen Vorschlägen lediglich um kosmetische Eingriffe: Die von der Koalition präferierte Verkleinerung des Nationalrates auf 165 Abgeordnete könnte erst ab der nächsten Gesetzgebungsperiode wirksam werden. Eine Verringerung der Abgeordnetenzahl im Bundesrat könnte frühestens im Zuge zukünftiger Landtagswahlen realisiert werden. Im Gegensatz dazu lässt sich eine Verkleinerung der Regierungsmannschaft sofort umsetzen und würde in ihren weiteren Auswirkungen viel Geld sparen. Dazu müsste lediglich das Bundesministeriengesetz 1986 (BMG) geändert werden. Eine kleinere Regierungsmannschaft als die derzeitige wäre ebenso handlungsfähig. Die Schaffung von umfas-
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