Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 55

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10.45.56

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinem Vorredner sehe ich die Euro­päische Bürgerinitiative, die am 1. April in Kraft treten soll, tatsächlich als große und weltweit einmalige Chance. Millionen Bürger und Bürgerinnen aus bald 28 Staaten werden die Möglichkeit haben, politische Themen auf die europäische Tagesordnung zu bringen, und zwar gemeinsam durch grenzüberschreitende direktdemokratische Mitwirkung. Ich denke, meine Damen und Herren, das ist schon etwas, worauf wir in Europa stolz sein können.

Die Bürgerinitiative, auf die sich die Mitgliedstaaten im Vertrag von Lissabon geeinigt haben, ist noch nicht perfekt. Bedauerlich ist zum Beispiel, dass es noch nicht gelun­gen ist, einheitliche, EU-weit gültige Regeln für die Durchführung zu finden. Das ist jedoch kein Grund, diese Bürgerinitiative schlechtzureden oder sie gar abzulehnen. Wie sie jetzt besteht, ist die Bürgerinitiative ein wichtiger Anfang, ein Schritt hin zu mehr Bürgernähe und Demokratie – was wir ja immer gefordert haben –, und ich bin mir sicher, dass sie sich langfristig weiterentwickeln und einen angemessenen Platz gegenüber dem Rat, der Kommission und auch dem Europäischen Parlament erkämpfen wird. Zumindest bei der Vereinheitlichung der Regeln hoffe ich, dass bis spätestens zur ersten Evaluierung in drei Jahren Verbesserungen zu erkennen sein werden.

Eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Europäischen Bürgerinitiative hängt aber entscheidend auch davon ab, wie die Regeln in den nationalen Staaten, in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Wenn wir wollen, dass die Bürgerinitiative als seriöse und gleichberechtigte EU-Institution anerkannt wird und sich etablieren kann, dann dürfen wir sie nicht behandeln, als ob sie eine einfache Unterschriftenkampagne oder x-beliebige Meinungsumfrage wäre. Man muss ganz gezielt Manipulation ausschließen, denn nichts schadet der Bürgerinitiative mehr als Zweifel an ihrer Echtheit.

Ich denke daher, dass wir derzeit in Österreich die richtige Entscheidung treffen, wenn wir bei der Stimmabgabe durch den Vermerk der Passnummer oder der Nummer des Personalausweises die Echtheit sicherstellen. Die Nachteile sind uns durchaus bewusst, wir werden daher prüfen, ob nicht etwa aufgrund von veränderten tech­nischen Möglichkeiten die Liste der Ausweispapiere in Zukunft erweitert werden kann. Uns war es wichtig, ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen der Sicherheit und der Einfachheit des Verfahrens herzustellen, und zwar ganz im Sinne der Stärkung der Europäischen Bürgerinitiative. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


10.49.06

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Kollegin Muttonen, stellen Sie sich vor, es gäbe das Instrument, heruntergeschraubt auf österreichische Verhältnisse: Die Form des Einbringens wird geändert, nur mehr mittels Pass und Passnummer ist das möglich. Vergleichen wir einmal die Situation auf europäischer Ebene mit dem EBIG, dem Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, mit dem, was Österreich hat! – Wir hatten vor 25 Jahren schon wesentlich bessere Instrumente als das EBIG jetzt auf europäischer Ebene. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich versuche auch, zu differenzieren, denn die Vorgaben für die Bürgerinitiative auf europäischer Ebene sind ja an sich durchaus diskutabel – ich will nicht sagen, sie sind gut, aber sie sind auch nicht schlecht –, aber die Umsetzung, die seitens der


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