Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 66

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Na­tional­rat eine Regierungsvorlage zur Einrichtung eines Amtes für Sicherheit in der Informationstechnik vorzulegen.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort. – Bitte.

 


11.19.26

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, gerade mit dem heutigen Tag, mit dem Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz setzen wir einen wichtigen und richtigen Meilenstein in Richtung mehr Demokratie auf europäischer Ebene und machen uns letztendlich auch zum Vorreiter in der Unterstützung von mehr Demokratie auf europäischer Ebene.

Warum ist uns das wichtig? – Weil wir der Überzeugung sind, dass gerade Organi­satorinnen und Organisatoren das Recht auf Anhörung beim Europäischen Parlament haben müssen. Und gerade dadurch haben wir hier auch die Chance, das Vertrauen in die Europäische Union zu stärken, haben wir hier vor allem auch die Chance, das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik generell wieder zurückzugewinnen.

Was sehr schön ist, ist, dass gerade mit dieser Europäischen Bürgerinitiative die E-Partizipation Realität wird. Das heißt, mit dieser E-Partizipation wird es möglich, dass alle Bürgerinnen und Bürger Initiativen auf elektronischem Wege unterstützen können.

Wir seitens Österreich haben uns natürlich mit diesem Thema intensiv befasst und haben uns hier auch umfassend eingebracht bei der Erstellung der EU-Verordnung, haben hier all unsere Kompetenz, all unser Wissen aus unserer Erfahrung der letzten Jahre und Jahrzehnte eingebracht, weil es uns wichtig ist, dass hier eine optimale Vollziehung möglich ist, ganz im Sinne einer Rechtsstaatlichkeit.

Aber – es wurde heute schon viel diskutiert – wir sind natürlich auch realistisch genug, dass wir wissen, dass es in Zukunft hier natürlich auch Änderungen bedarf, dass wir zweifelsohne an der einen oder anderen Schraube drehen müssen. Deswegen bin ich auch froh, dass es in einigen Jahren dazu auch eine umfassende Evaluierung geben wird.

Ich stehe auch nicht an, hier allen zu danken, die sich im Vorfeld dazu eingebracht haben, meinen Verantwortungsträgern im Innenministerium, dem Abteilungsleiter Minis­terial­rat Robert Stein, selbstverständlich auch den Expertinnen und Experten des Justizministeriums, des Bundeskanzleramtes und natürlich auch des Bundes­ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zurück ganz kurz zur E-Partizipation: Was war und ist uns in diesem Zusammenhang ganz wichtig? Der Rechtsschutz und die Rechtssicherheit, vor allem auch der gesamte Bereich der Datensicherheit und des Datenschutzes, um Datenmissbrauch verhindern zu können. Deswegen stehe ich nicht an, hier noch einmal zu betonen, dass es uns wichtig ist, gerade bei allen Unterstützungsbekundungen Überprüfungen vorzunehmen, dass hier Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden muss, weil das letztendlich auch ein wichtiges Sicherheitsmerkmal ist, weil wir dadurch auch Mani-


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