Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 67

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pulation verhindern können und weil es uns dadurch auch gelingt, Mehrfachunter­stützungen zu verhindern. Das ist für uns ganz wichtig im Sinne einer Rechts­staatlichkeit.

Aber Sie werden vielleicht auch gemerkt haben, dass es uns ganz wichtig war, in Rich­tung Rechtsschutz und Rechtssicherheit vor allem den Fokus zu legen. Daher ist auch eine nachfolgende Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof möglich. Hier haben wir zweifelsohne strengere Bestimmungen als in so manchen anderen europäischen Ländern.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir trotz einer umfassenden Diskussion, in der es keine hundertprozentige Übereinstimmung gibt, hier eine gute Grundlage für Bürger­initiativen auf europäischer Ebene geschaffen haben. Alle Vorarbeiten zu einer prakti­kablen Umsetzung laufen bei uns im Innenministerium. Dem, was die Frau Kollegin gesagt hat, kann ich mich nur anschließen: Gießen wir dieses Pflänzchen, um die direkte Demokratie auf europäischer Ebene in Zukunft zu stärken und auch besser auszubauen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


11.23.50

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zweifelsohne, glaube ich, ist es ein Schritt in die richtige Richtung, das wird von allen Parteien hier anerkannt, mit unterschiedlicher Gewichtung der Probleme und der Anliegen, die hier zu vertreten sind. Aber wir müssen beginnen, mit der Europäischen Union so umzugehen, dass wir hier kleine Initiativen unterstützen und nicht von vornherein alles ablehnen.

Wenn ich hier als Kritikpunkt gehört habe, dass doch eine Million Menschen allein in Österreich ausreichend sein müssten und nicht in sieben Ländern: Herr Klubobmann Strache! Bedenken Sie doch, wie leicht das wäre für Länder wie Deutschland mit 90 Millionen Einwohnern, 1 Million Stimmen aufzubringen, und wie schwer es ist für Österreich mit 8 Millionen Einwohnern, 1 Million Stimmen aufzubringen! Das wäre ein Verschieben der Macht zu den großen Staaten. Das wollen wir als Österreicher nicht, sondern wir sind jene, die dafür eintreten, dass auch die kleinen Staaten hier eine Berechtigung haben.

Daher sind sieben Staaten, die sich da anschließen müssen, das Minimum an Erfor­dernis, dass es zu einer gesamteuropäischen Bürgerinitiative kommen kann und nicht ein einzelner großer Staat sozusagen die kleinen Staaten in Geiselhaft nimmt. Das würden wir als Sozialdemokraten ablehnen, weil ich glaube, dass die Europäische Union nur dann eine gesamtheitliche Entwicklung nimmt, wenn man die kleinen Staaten als gleichberechtigte Staaten mitnimmt und nicht die großen Staaten zu domi­nieren beginnen. Ich halte dieses Argument für falsch, das Sie hier gebracht haben! (Beifall bei der SPÖ.)

Grundsätzlich beruht die Rechtsgrundlage auf dem Vertrag von Lissabon. Aus diesem Vertrag von Lissabon wurde auf europäischer Ebene eine Richtlinie, die unmittelbar geltendes europäisches Recht darstellt und hier zur Umsetzung kommen muss. Wie haben wir versucht, das innerstaatlich umzusetzen, die administrative Abwicklung einer derartigen Bürgerinitiative? – Wir haben in der Verfassung im Artikel 10 Abs. 1 Z 1a die Kompetenzgrundlage für die Regelung geschaffen, um überhaupt die verfassungs­rechtliche Grundlage für eine derartige Regelung zu haben. Wir haben in Artikel 26a Bundes-Verfassungsgesetz die Zuständigkeit der Wahlbehörde auf die Mitwirkung an


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