Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 68

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der Durchführung einer Europäischen Bürgerinitiative erweitert, und wir haben in Artikel 141 B-VG die Möglichkeit geschaffen, ein Ergebnis auch anfechten zu können, sodass auch der Rechtsschutz gewährleistet ist.

Ich halte es im Gegensatz zum Kollegen Scheibner für durchaus angebracht, den Pass oder Personalausweis als Identifikationsmerkmal heranzuziehen, weil es möglich sein muss, doppelte Unterschriften auszusortieren (Abg. Scheibner: Aber das geht ja wohl mit einem Führerschein auch, oder? – Amtlicher Lichtbildausweis!), weil es möglich sein muss, zu verhindern, dass jemand das Telefonbuch abschreibt und viele Leute nicht wissen, dass ihr Name dazu missbraucht wird, um eine Initiative zu unterstützen, die sie vielleicht gar nicht unterstützen wollen. Um das zu verhindern, halte ich als Identifikationsnachweis den Pass oder den Personalausweis für richtig, gestehe aber zu, wenn wir andere Systeme, andere Ausweise so weit bringen, dass sie überprüfbar sind, muss man natürlich darüber nachdenken, auch das zu ermöglichen.

Aber die elektronische Sammlung von Unterstützungsbekundungen ist sicher ein Fort­schritt gegenüber dem Erfordernis, ins Amt gehen zu müssen, um eine Ausweis­leistung zu erbringen. Ich glaube, dass das der richtige Mittelweg ist. Natürlich müssen wir für weitere Diskussionen offen sein. Es ist der erste Schritt in diese Richtung auf europäischer Ebene, und daher muss man einen derartigen Schritt zur Demokratisie­rung der europäischen Ebene unterstützen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

11.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. – Bitte.

 


11.27.51

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bin eigentlich überrascht, dass wir heute hier zu keiner Fünf-Parteien-Einigung kommen. Ich bedauere das. (Abg. Scheibner: Hättet ihr etwas Gescheites vorgelegt!) Zu Recht wird immer wieder kritisiert, dass die Europäische Union ein Defizit hat, was Bürgernähe und Bürgerbeteiligung betrifft. Und wenn dann einmal ein Ansatz da ist – da bin ich ganz beim Klubobmann Strache –, ein zartes Pflänzchen, ein Beginn, dann wird das vom BZÖ wieder nicht unterstützt.

Man kann jetzt sagen, man muss zu viele Unterschriften sammeln. Man kann, wie es von grüner Seite her kritisiert wird, auch sagen, es ist zu kompliziert geregelt. Also man kann vieles kritisieren, aber am Ende, bei allen Überlegungen muss man dann doch zum Schluss kommen, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist, der vom Parlament und von uns absolut die Unterstützung verdient. Daher verstehe ich das BZÖ nicht, dass es hier diese Bestemmhaltung einnimmt.

Von der Gemeindeebene beginnend bis zur europäischen Ebene haben wir in unserem politischen System zwei Säulen. Die eine ist natürlich die repräsentative Demokratie, aber die braucht Ergänzungen durch direktdemokratische Möglichkeiten. Aus der Steier­mark kommend kann ich Ihnen sagen, das beginnt bei uns schon bei den Ortsteilen. In jeder Gemeinde können Gemeindebürger mit wenigen Unterschriften erreichen, dass selbst in einem Ortsteil Bürgerbefragungen, Bürgerinitiativen möglich sind. Das war bisher natürlich auch auf Landes- und Bundesebene möglich, aber eben auf europäischer Ebene ausgeschlossen. Dass jetzt erstmals nun diese Möglichkeit gegeben ist, ist als positiv zu sehen, und daher gibt es von meiner Seite her kein Verständnis, wie gesagt, für die Haltung des BZÖ.

 


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