Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 91

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12.41.29

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Kollege Doppler, ich weiß jetzt nicht, zu welchem Tagesordnungspunkt du geredet hast. Wir befassen uns heute mit dem Marktordnungsgesetz 2007 und dem Marktordnungs-Überleitungsgesetz, und das beinhaltet einige kleinere Änderungen wie zum Beispiel einen weiteren Schritt der Entkopplung. (Abg. Doppler: Artikel 2 Abs. 3, Herr Kollege! Lesen Sie genau!) Es werden Mittel zur Verfügung gestellt, dass diejenigen Personen, die zum Beispiel in Bayern die Landwirtschaft haben und in Österreich die Flächen, auch die Prämien dafür bekommen. Im Gegenzug gibt es natürlich genau das andere auch, nämlich dass diejenigen, die in Österreich sind und in Deutschland Flächen haben, dort die Prämien kriegen. Dieses Abkommen gibt es auch mit anderen Staaten.

Es geht im Weiteren noch darum, dass bei Daten, die von der AMA zum Bundes­ministerium für Finanzen gehen – das ist schon seit Längerem der Fall –, eine kostenlose Übermittlung der Daten, der Bodenschätzung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und durch das Finanzministerium an das BMLUFW erfolgt.

Ein weiterer Punkt in diesem Gesetz, das wir heute beschließen, ist, dass die gemäß dem System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen zu bestimmenden Referenz­flächen zur Ermittlung der beihilfefähigen Flächen der Grundstücke mittels Verordnung den EU-Qualitätskriterien entsprechend angepasst werden sollen. Und da gilt es natürlich, zumindest aus meiner Sicht, zu diskutieren, ob die Vorgaben der EU und deren Umsetzung wirklich so sind, wie wir sie wollen.

Ich bin der Meinung, man muss auch dort schauen, dass man praxistaugliche Lösungen hat, und im alpinen Raum ist eben die Landwirtschaft ein bisschen anders als im flachen Land. Es gibt Gräben, Gebüsch, es gibt Baumgruppen, es gibt Heu­stadel. Und da sollte man durchaus auch über Verbesserungen, über Vereinfachungen reden. Ich nenne da kritisch die derzeitige digitale Erfassung der Landschaftselemente, die in Zukunft wieder Fehlerquellen in sich bergen wird, wo die Landwirte unbeab­sichtigt irgendwelche Fehler machen können und dann wieder mit Sanktionen zu rechnen haben. Da müssen wir uns wirklich Gedanken machen, wie wir in Zukunft zu einem besseren System kommen.

Es gibt auch einen weiteren Punkt in diesem Gesetz, nämlich dass Internetan­wen­dungen der AMA über das Internetserviceportal der AMA entsprechende Nutzungs­bedingungen brauchen, und die sollen in einer Verordnung entsprechend geregelt werden. Und in diesem Gesetz schaffen wir die Grundlagen dafür.

Weiters gibt es noch einige Verweise auf EU-Rechtsgrundlagen, die angepasst werden sollen, die geändert werden oder teilweise auch auslaufen sollen, da auch die EU-Rechtsgrundlage ausläuft. In Summe sind das aber keine großen Veränderungen, die wir hier heute beschließen.

Ich darf allerdings grundsätzlich natürlich schon auch anmerken, dass wir in Zukunft eine Marktordnung brauchen, da die totale Liberalisierung der Märkte nicht das Ziel sein kann. Ein Markt braucht Regeln, und ich hoffe natürlich, dass auch im neuen Pro­gramm der gemeinsamen Agrarpolitik für 2014 bis 2020 Bestimmungen zu finden sind, die solche Regelungen zulassen. Und wenn es in Zukunft auch keine Mengensteue­rung mehr geben soll, dann sollen zumindest Möglichkeiten, Steuerungsinstrumente in den Grundlagen enthalten sein, die geeignet sind, auf Produktionsschwankungen zu reagieren, um bei Marktstörungen einzugreifen.

Ich darf die Gelegenheit nutzen und zu diesem Tagesordnungspunkt doch auch auf die vielfältigen Leistungen der Bäuerinnen und Bauern hinweisen, die jeden Tag erbracht


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