Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 102

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13.19.26

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Vorweg möchte ich festhalten, dass ich diesen Antrag nicht deshalb eingebracht habe, um meinen Tierarztkollegen einen Zuverdienst zu ermög­lichen, sondern deswegen, weil mich Bauern gebeten haben, mich dieses Problems anzunehmen und da für eine Lösung zu sorgen. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Ich bin überhaupt der Meinung, Herr Kollege Öllinger, dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, dass wir uns, wenn er uns darum bittet, ganz selbstverständlich mit seinen Problemen beschäftigen – egal, wie wichtig uns das manchmal erscheinen mag. (Beifall beim BZÖ.)

Nun zum Antrag selbst: In diesem Antrag geht es darum, dass männliche Zuchttiere verkauft werden, ohne vorher auf Fruchtbarkeit untersucht worden zu sein. Dann stellt sich oft nach Wochen oder Monaten heraus (Zwischenruf des Abg. Öllinger) – Sie haben keine Ahnung, Herr Kollege! (Beifall beim BZÖ) –, dass das Tier unfruchtbar ist. Es ist dem Käufer dann natürlich möglich, das Tier mit Ersatz des Kaufpreises zurückzugeben, jedoch werden ihm die entstandenen finanziellen Schäden nicht rückerstattet.

Deswegen fordern die Bauern zu Recht, dass die Tiere vor dem Verkauf auf Fruchtbarkeit untersucht werden, was keine Hexerei ist und mit geringem finanziellen Aufwand durchgeführt werden kann. Bei den Verbänden stoßen sie leider auf taube Ohren, deswegen wird in diesem Antrag der Herr Minister ersucht, Gespräche zu führen, um da zu einer Lösung zu kommen.

Der Antrag wurde im Ausschuss von allen Parteien abgelehnt, wenn auch mitunter mit sehr sonderbaren Begründungen. Kollege Prähauser zum Beispiel war der Meinung, dass ich den Antrag nur deshalb stelle, um einen Zuverdienst für meine Tierarzt­kollegen zu schaffen, nicht wissend, dass diese Untersuchungen von den Besamungs­anstalten durchgeführt werden, die zumeist in Besitz der Landwirtschaftskammern sind, und Tierärzte damit überhaupt nichts zu tun haben.

Des Weiteren konnte er nicht feststellen, um welche Tiere es sich da handeln soll. Es gilt natürlich für männliche Zuchttiere aller landwirtschaftlichen Nutztiere, denn ein Zuchttier, das nicht fruchtbar ist, ist kein Zuchttier, sondern höchstens ein Schlachttier. Ich erwähne deshalb hauptsächlich die Rinder, weil es bei diesen am häufigsten vorkommt und der wirtschaftliche Schaden am größten ist.

Kollege Gaßner hat diesen Antrag sowieso gleich ins Lächerliche gezogen, indem er gesagt hat, er wisse nicht, ob man den Verkäufer oder das Tier auf Fruchtbarkeit untersuchen soll. (Zwischenruf der Abg. Schönpass.)

Meine Damen und Herren, das zeigt wieder einmal ganz deutlich, wie schwierig es ist, einen derartigen Antrag mit jemanden zu diskutieren, der von Landwirtschaft und Tierzucht überhaupt keine Ahnung hat. (Beifall beim BZÖ.)

Der ÖVP ist dieses Problem überhaupt zu ungewichtig und zu wenig wichtig. Sie sind der Meinung, dass sich das die Bauern untereinander selbst ausmachen sollten. Sie von der ÖVP zeigen damit wieder deutlich, dass Sie sich einen weiteren Schritt davon entfernt haben, Vertreter der Bauern zu sein.

Kollege Linder ist überhaupt der Meinung, da er gegen Bürokratie ist, dass der büro­kratische Aufwand dafür viel zu hoch sei. Er glaubt anscheinend, dass diese Fruchtbarkeitsuntersuchungen mit der Schreibmaschine gemacht werden. Es ist aber nicht so, sie werden mit dem Mikroskop gemacht, und der bürokratische Aufwand


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