beschränkt sich auf einen Satz, nämlich: Das Tier ist für die Zucht tauglich, oder es ist für die Zucht nicht tauglich.
Ich nehme die Ablehnung dieses Antrages natürlich zur Kenntnis, hoffe aber doch, dass der Herr Minister in Eigeninitiative Gespräche führen wird, um dieses Problem zu lösen. Ansonsten sehen sich die Bauern gezwungen, einen Prozess zu beschreiten, was ich mit diesem Antrag unbedingt verhindern wollte. (Beifall beim BZÖ.)
13.23
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.23
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit zwei Sätzen darf ich doch noch auf den vorhergehenden Tagesordnungspunkt eingehen. Kollege Linder und Herr Kollege Doppler, was ihr formuliert habt, hat wirklich null und nichts mit dem diskutierten Gesetz zu tun, sondern ihr habt den Zeitraum nach 2015 behandelt. Im Gesetz heißt es wörtlich: Als Bundesgesetz bleibt in Geltung bis zum 31. März 2015 die Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft über die Zuteilung der Referenzmengen. (Abg. Dr. Hübner: Falscher Tagesordnungspunkt!) Also, nicht Überheblichkeit oder nicht Oberflächlichkeit des Bauernbundes gibt es da, sondern wir haben uns mit der anstehenden Gesetzesänderung befasst. Die von Ihnen angesprochenen Themen sollen zu einem späteren Zeitpunkt durchaus intensiv besprochen werden. (Abg. Grosz: Zur Sache!)
Zum Thema Milch: Selbstverständlich ist auch der Bauernbund der Meinung, dass nach 2015 alle zu gleichen Bedingungen
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege, darf ich Sie bitten, wenigstens einen Einleitungssatz zur Sache zu sagen. – Bitte.
Abgeordneter Franz Eßl (fortsetzend): Beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt haben die Kollegen der Freiheitlichen ausschließlich zu einem Thema gesprochen, das nicht auf der Tagesordnung steht, daher nehme ich mir die Freiheit heraus, auch ein paar Sätze außertourlich zu sagen, die aber mit der Landwirtschaft eng verbunden sind.
Zurück zum Thema „Milch“, meine Kolleginnen und Kollegen: Selbstverständlich sind auch wir der Meinung, dass nach 2015 alle zu gleichen Bedingungen liefern können sollen. Der Bauernbund hat ein Modell, starke Genossenschaften, und wie es anders geht, wie solche Gruppierungen agieren, die von verschiedenen anderen unterstützt werden, zeigt die aktuelle Situation. (Abg. Grosz: Herr Kollege, zur Sache!) Aktueller Auszahlungspreis der Freien Milch AG: 29,2 Cent – wenn euch das befriedigt. (Zwischenruf des Abg. Zanger.)
Zum Antrag des Kollegen Spadiut: Ich bin der Meinung, dass dieser Antrag überschießend ist. (Abg. Markowitz: Ein guter Antrag!) Es gibt eine Gewährleistungspflicht, die weit über die im Entschließungsantrag angedachte Spermienqualität hinausgeht und durch Einzeluntersuchungen in dieser Weise eigentlich nicht abdeckbar ist. Ich glaube auch, dass es zudem höhere Kosten geben würde – für Wegstrecke, für Zeitbedarf –, wahrscheinlich einige Hunderte Euro, die zusätzliche Kosten wären.
Weder seitens der Züchter noch der Zuchtorganisationen ist jemals der Wunsch geäußert worden, da etwas zu tun. Es gibt insgesamt selten Beschwerden, und die werden fast ausnahmslos im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Verkäufer und Käufer geregelt.
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