Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 195

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Womit befasst sich die Novelle? – Die Novelle befasst sich mit der Optimierung der Befugnisse für die Sicherheitsexekutive, für die erweiterte Gefahrenerforschung, auf Einzelpersonen herabgebrochen, für die Befugnisse gegen Hausbesetzer, aber auch mit der Verbesserung des Opferschutzes und mit der Optimierung der Zusammen­arbeit mit den Jugendwohlfahrtsträgern. Das sind zwei Aspekte, die mir heute in der Diskussion überhaupt noch nicht untergekommen sind.

Eines kann man sagen: Wir haben im Innenausschuss ein öffentliches Hearing gehabt, und auf Basis des öffentlichen Hearings sind auch noch Änderungen eingetreten. Wir von der Sozialdemokratischen Partei haben uns massiv für diese Änderungen eingesetzt. Somit sind auch diese Änderungen eingebaut, und entgegen dem, was Kollege Westenthaler zuerst gesagt hat – hätten Sie jetzt den richtigen Entwurf bei der Hand gehabt, dann hätten Sie auch gesehen, dass sich der § 21 sehr wohl verändert hat – geht es bei der erweiterten Gefahrenerforschung immer um eine Prognoseent­scheidung. Das ist so, weil bis dato noch nichts passiert ist, aber der Rechtsschutz­beauftragte – und das ist keine neu geschaffene Position, die es jetzt erst gibt, diesen Rechtsschutzbeauftragten gibt es schon seit zehn Jahren – muss das genehmigen.

Sie sagen, der ist abhängig. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Haben Sie schon einmal reingeschaut in das bestehende Gesetz, wo drinnen steht, wie der Rechtsschutzbeauftragte bestellt wird? – Er ist angesiedelt im Innenministerium. Das stimmt, Herr Kollege Westenthaler, aber er wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung nach Anhörung der Präsidenten des Nationalrates sowie der Präsidenten des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. (Abg. Ing. Westenthaler: Deswegen ist er unabhängig!) Das steht jetzt auch drin, und er ist frei und unabhängig, und so arbeitet er auch.

Ein wichtiger Aspekt, den wir noch eingebracht haben, war auch, dass es nach Beendigung der erweiterten Gefahrenerforschung – die erstens einmal eingeschränkt wird auf drei Monate, noch einmal verlängert werden kann auf erneut drei Monate – dann zu einer Löschungsverpflichtung kommt, was für uns ein wesentlicher Punkt war, die auch vom Rechtsschutzbeauftragten zu kontrollieren ist. Der Rechtsschutz­beauf­tragte ist auch verpflichtet, einen Bericht zu legen. Das ist auch eine bestehende Regelung, die im Gesetz schon steht.

Daher werden wir dieser Gesetzesvorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.18.58

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Innenministerin! Norwegen wurde heute zitiert, der Herr Breivik, von Ihnen auch, Herr Kößl. Norwegen hat nicht diese legistischen Mittel angewendet, sondern hat nach diesem furchtbaren Attentat erklärt, dass es auf die Einhaltung und die Durchsetzung der bürgerlichen Rechte und Freiheiten weiterhin großen Wert legt.

Das ist einmal ein Punkt, den man festhalten sollte. Die hätten in dieser Situation allen Grund gehabt, erweiterte Mittel für die Polizei zu fordern, nur, und damit bin ich beim zweiten Punkt, es hätte nichts genutzt, und das haben die in Norwegen auch gewusst.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Franz Fuchs. Eigentlich hat mich Kollege Fazekas auf die Idee gebracht, der gesagt hat: Franz Fuchs wurde durch die Rasterfahndung gestellt. – Das stimmt nicht.

In Österreich ist die Rasterfahndung, obwohl es dieses Mittel gibt, Gott sei Dank bis heute nicht zum Einsatz gekommen. Bei Franz Fuchs wurde sie mit Sicherheit nicht angewendet, Herr Kollege Fazekas. Da sind ganz traditionelle Mittel angewendet


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