Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 194

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über die Auswirkungen des Anti- Counterfeiting Trade Agreement zum Ausdruck bringen und auf die von der sozialdemokratischen Fraktion im europäischen Parlament schon seit lander Zeit aufgezeigten Gefahren, die dieses abkommen für das zugangs­offene Internet und das Prinzip der Netzneutralität bringt, hinweisen.“ Die Beurteilung des ACTA-Abkommens fällt eindeutig aus: „Wir sind in großer Sorge um die Zukunft der Demokratie, des freien Meinungsaustausches und des Rechtes auf Wissen, denn mit der Ratifizierung von ACTA wird nicht nur ein Vertrag unterzeichnet, der zukünftig die proaktive Überwachung des Datenverkehrs auf Internetplattformen und gegebe­nenfalls zivil- und strafrechtliche Folgen ermöglicht. Die weitere Umsetzung würde außerdem einen Prozess legitimieren, der unter Geheimhaltung und Ausschluss der Öffentlichkeit und der Mitglieder der einzelnen demokratisch gewählten legislativen Organe stattgefunden hat. ACTA ist mit keinem modernen Verständnis von Demokratie vereinbar und daher abzulehnen.“

Nach breitem öffentlichem Protest in ganz Europa soll nun der Europäische Gerichts­hof klären, ob ACTA europäisches Recht verletzt. Österreich kündigte an, mit der Ratifizierung auf den Beschluss des EU-Parlaments zu warten. Dieser war für 12. Juni geplant, die Überprüfung durch den EuGH könnte eine Entscheidung jedoch für zwei Jahre oder länger hinauszögern. Die SPÖ-Delegation im EU-Parlament sieht in der ACTA-Prüfung durch den EuGH ein "halbherziges Vorgehen". Es sei „keine kritische Stellungnahme“ von Seiten des EuGH zu erwarten, erklärte Delegationsleiter Jörg Leichtfried. Frühere Entscheidungen des EuGH hätten gezeigt, dass diese oft im Interesse der Wirtschaft fallen würden. Eine juristische Überprüfung ersetzt keinesfalls eine politische Bewertung des Abkommens und seiner weit reichenden Konsequenzen.

Demnach ist ACTA in der derzeitigen Form endgültig ad acta zu legen und der For­derung nach einer Neuaufnahme der Verhandlungen, unter Garantie von Transparenz und demokratischer Meinungsbildung zu entsprechen.

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Abstand von der Einbringung einer Regie­rungsvorlage zum derzeitigen ACTA-Abkommen zu nehmen und sich für eine Neu­aufnahme der Verhandlungen, unter Garantie von Transparenz und demokratischer Meinungs­bildung einzusetzen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


18.15.39

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich möchte wieder zurück­kommen zum Sicherheitspolizeigesetz. Das Sicherheitspolizeigesetz ist eine Hand­lungs­anleitung für die Polizei, in der Rechte und Pflichten definiert werden. Ich erinnere mich zurück an 1993, als es auf unsere Initiative damals geschaffen wurde, um für die Polizei einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen.

Die Kriminalität hat sich verändert, ja, und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das ABGB, hat sich auch weiter geändert. (Abg. Öllinger: Was hat das Bürgerliche Gesetzbuch damit zu tun?) Auch jetzt müssen wir hier eine weitere Anpassung machen. Dass das Thema sehr komplex ist, zeigt sich daran, dass wir seit 1993 über die 27. Novelle sprechen.

 


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