Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 196

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worden, beziehungsweise wurde Herr Fuchs im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle zur Strecke gebracht, wenn man das in diesem Zusammenhang so sagen kann. Man hat bei Herrn Fuchs über eine Isotopen-Analyse bei einem bestimmten Sprengsatz fest­gestellt, dass der Täter offensichtlich aus der Südsteiermark sein muss. Man hat ein Täterprofil entwickelt, bei dem bestimmte – nicht alle – Merkmale zugetroffen haben. Ganz traditionelle Mittel sind da angewendet worden und nicht die erweiterten Mittel.

Jetzt frage ich Sie, Frau Bundesministerin: Was hätten diese Mittel bei Franz Fuchs genützt? – Nichts. Franz Fuchs hat kein Handy benutzt. Er wäre nicht über das Handy nachverfolgbar gewesen. Gar nichts hätte es genutzt, genauso wenig wie bei Herrn Priklopil oder beim Kerkermeister von Amstetten, Herrn Fritzl. Weil sie als Einzeltäter eben sehr zurückgezogen agieren – das trifft bei allen zu –, weil sie nach außen völlig unscheinbar agieren, würde man sie so nicht finden.

Allerletzter Punkt: Herr Kollege Kößl! Ich glaube, Sie waren es, der das Massaker in Erfurt angesprochen hat. (Abg. Kößl: Ja!) Wissen Sie, was in Erfurt passiert ist? – Der Schüler hat letztendlich deshalb durchgedreht, weil er von der Schule verwiesen wurde. (Abg. Kößl: Aber im Vorfeld! Da gibt es eine Vorgeschichte!) Es gibt schon eine Vorgeschichte bei diesem Schüler. Selbstverständlich, er hat viel Computer gespielt. Sollen wir jetzt alle Jugendlichen, die über drei Stunden lang Computer spielen, in diese individuelle erweiterte Gefahrenerforschung einbeziehen? – Mit Sicherheit nicht. (Abg. Kößl: Nein! Aber die Bevölkerung hätte der Polizei !)

Alles, was Sie gesagt haben, ist völlig daneben. So kommen wir nicht weiter. (Zwi­schenruf des Abg. Kößl.) Wenden Sie die ganz traditionellen Mittel an und schauen Sie, dass die Täter gestellt werden! Da gibt es noch genügend zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


18.22.46

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Die Freiheitliche Partei und das BZÖ haben heute die Grund- und Freiheitsrechte im Besonderen eingeschränkt gesehen und gesagt, dass diese Novelle nicht den Bedürfnissen des Rechtsschutzes entspricht und, vor allem, dass der Rechtsschutzbeauftragte kein geeignetes Instrument wäre. (Abg. Dr. Rosen­kranz: Richtig! Sie haben es erkannt!)

Dazu, dass der Rechtsschutzbeauftragte kein geeignetes Instrument wäre, darf ich die Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ darauf aufmerksam machen, was in der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz 2006 im Dezember 2005 im Nationalrat beschlossen wurde: Punkt 24 (Verfassungsbestimmung): Rechtsschutzbeauftragter.

Meine Damen und Herren, wissen Sie, wer damals für den Rechtsschutzbeauftragten gestimmt hat? – Es war die ÖVP, es war die SPÖ, und es war die Freiheitliche Partei. Zum damaligen Zeitpunkt hat das BZÖ nicht existiert. Das heißt, viele Mandatare, die heute hier herinnen sitzen, waren damals unter dem FPÖ-Mantel und haben dem Rechtsschutzinstrument des Rechtsschutzbeauftragten zugestimmt. Wenn Sie sich heute herausstellen, zeigt das Ihre Unglaubwürdigkeit und wie Sie Ihre Meinung innerhalb weniger Jahre ändern! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Rosenkranz: Herr Kollege, wollen Sie absichtlich in der Steinzeit stecken bleiben?) So können Sie uns mit Ihren Argumentationen nicht mehr hinters Licht führen.

Kolleginnen und Kollegen, der zweite Punkt, der auch von den Grünen immer wieder kritisiert wird, ist, dass der Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium angesiedelt


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