Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 199

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

18.31.34

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gerstl hat mich herausgefordert, weil er heute schon zum zweiten Mal polemisch gegen die Opposition zu Felde zieht. Das wundert mich, denn an und für sich halte ich ihn für einen sehr seriösen Abgeordneten.

Herr Abgeordneter Gerstl, du bist, glaube ich, Jurist, soweit ich mich erinnern kann. Dir wird doch wohl der Unterschied zwischen einem Rechtsschutzbeauftragten und einem eingesetzten Richter bekannt sein. Ich glaube, das brauche ich hier nicht auseinander­zudividieren. (Ruf bei der FPÖ: Offensichtlich doch!)

Dass wir den Rechtsschutzbeauftragten eingesetzt haben, hat selbstverständlich auch einen Grund gehabt: zur nachträglichen Kontrolle, wenn es um Maßnahmen, die damals gegolten haben, gegangen ist, damit sich der Betroffene bei dem Rechts­schutzbeauftragten, einer weisungsfrei gestellten Person – aber nicht jeder, der weisungs­frei gestellt ist, ist deshalb auch mit einer richterlichen Autorität und Funktion ausgestattet! (Abg. Ing. Westenthaler: Ganz genau so ist es!) –, nachträglich be­schweren kann und dass entsprechend untersucht wird – neben anderen Aufgaben.

Aber das jetzt hier bei diesen grundsätzlich neuen und viel massiveren Eingriffen, auch solchen in Grundrechte, so darzustellen: Wir werden keinen Richter brauchen – sagt man als Wiener –, denn der Rechtsschutzbeauftragte reicht ohnehin aus!, das ist auch nicht angebracht.

Franz Fuchs ist hier angesprochen worden, und es ist schon gesagt worden, dass das von den Methoden her überhaupt keinen Einfluss hat. Aber es hat insofern schon einen Einfluss, weil ich mich sehr gut daran erinnere, wie man damals bei den Ermittlungen zu den Briefbomben, bevor man Franz Fuchs als Täter gefunden hat, parteipolitisch motivierte Untersuchungen in eine Richtung gesetzt hat. (Abg. Grosz: Ein Sohn aus einer sozialdemokratischen Familie!) Danke für die Erinnerung an diesen Fall, Herr Kollege! Wenn ich mir das mit den heutigen Möglichkeiten technischer Art und durch dieses Gesetz jetzt auch rechtlicher Art vorstelle! (Abg. Grosz: War das nicht ein Roter, der Fuchs? – Abg. Ing. Westenthaler: Ein braver Roter!)

Meine Damen und Herren, es kann Sie auch betreffen, dass man aus parteipolitischen Gründen – da können Sie nachträglich kontrollieren, was Sie wollen – in eine Richtung untersucht. So wie man damals Abonnenten einer Zeitung mit Hausdurchsuchungen beglückt hat, könnte man heute vielleicht Telefonüberwachungen et cetera machen. Das Thema Fuchs ist genau dadurch ein weiteres Argument dafür, dass man diese Vorlage aus gutem Grund ablehnt. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Spitzelgesetz zur Ausforschung der Opposition!)

18.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


18.34.33

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben jetzt viele Details gehört. Schauen wir doch einmal, was die Menschen in Österreich wollen! Sie wollen sozialen Frieden und Sicherheit. Um diesen Sicherheitsanspruch zu erfüllen, braucht die Exekutive taugliche Mittel. Wir haben es heute schon mehrmals gehört: Die Zeiten haben sich geändert, die Polizei muss zeitgemäß agieren können. – Deshalb, und nicht aus Jux und Tollerei, dieses neue Sicherheitspolizeigesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

Nicht nur Gruppen, sondern auch Einzelpersonen können eine Bedrohung darstellen. Deshalb macht es Sinn, die Gefahrenerforschung auf einzelne Personen auszuweiten.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite