Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 200

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Die Kernfrage dazu: Bleiben die Bürgerrechte auf der Strecke? – Meine Damen und Herren, ich verstehe diesbezügliche Sorgen und Ängste. Wir nehmen diese Bedenken auch ernst. Entscheidend sind doch die Einschätzungen des Datenschutzrates. Er ist es ja, der die Rechte der Österreicher zu schützen hat. Was sagt der Datenschutz­rat? – Der Datenschutzrat gibt grünes Licht für die Neuerungen. (Abg. Ing. Westen­thaler: Aber das ist ja der Herr Maier! Was will der schützen?)

Dazu ein wichtiges Argument: Die Überwachung kann nur erfolgen, wenn der soge­nannte Rechtsschutzbeauftragte zustimmt. Ich stelle das hier noch einmal klar: Dieser Rechtsschutzbeauftragte ist weisungsfrei und unabhängig. Die Latte für eine Zustimmung ist sehr hoch gelegt, nämlich: Die erwartbare Gefährdung für Menschen und Sachen muss hoch sein, und die Person muss etwa einen Anschlag gutheißen und auch Mittel dazu besitzen, etwa Sprengstoff. Ist das nicht der Fall, gibt es keine Zustimmung, und dann rückt die Polizei auch nicht aus. Das ist doch ganz klar! (Abg. Ing. Westenthaler: Glauben Sie wirklich, dass der Herr Maier wen schützt?)

Meine Damen und Herren! Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder wir machen nichts gegen mögliche Bedrohungen – mit all den Konsequenzen –, oder wir reagieren auf veränderte Bedingungen. Die Volkspartei hat sich dazu entscheiden, zu reagieren und Gefahren für die Bürger möglichst abzuwenden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Aber wen schützt der Herr Maier?)

18.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


18.36.57

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Wenn ein Gesetz nicht eingehalten wird, ist das Rechtsbruch. Aus. Punkt.

Eines sage ich euch schon – Kollege Fichtenbauer, ich würde nicht lachen –: Da tut ihr der Polizei und dem Rechtsstaat keinen guten Dienst, das sage ich euch! Ich sage euch das in aller Deutlichkeit, denn wenn das, was die morgigen Zeitungen publizieren, nur im Ansatz stimmt, dann solltet ihr euch wirklich überlegen, ob diese Vorgangsweise gescheit ist, dass Polizisten ohne Rechtsgrundlage, ohne einen Dienstauftrag, nur um irgendwelchen Pseudospinnereien – hätte ich jetzt bald gesagt – nachzugehen, so arbeiten. (Der Redner zeigt die „Kronen Zeitung“ mit der Schlagzeile: „Polizei-Skandal im Fall Kampusch“.)

Eine ordentliche Rechtsgrundlage im Bereich der inneren Sicherheit – und dass diese eingehalten wird, das ist überhaupt keine Frage – ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Polizistinnen und Polizisten hervorragende Arbeit leisten. Der überwiegende Großteil der Polizistinnen und Polizisten leistet ausgezeichnete Arbeit, und das sollte man nicht verunglimpfen, das haben sie sich nicht verdient. Da könnt ihr lachen, was ihr wollt. Denen sollte man eigentlich danken – für die Leistungen, die sie für die Republik und für die Bürgerinnen und Bürger erbringen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde mir wirklich einmal die Rechts­grundlage in Norwegen ansehen. Ich würde mir ansehen, welche Gesetzesmaterien hier ununterbrochen vermischt werden. Ich kann nur immer einladen: Versuchen wir, gerade sensible Gesetzesmaterien sachlich zu beurteilen! (Abg. Öllinger: Ja! Zuhö­ren, bitte!)

Bei der Abwägung, ob in ein Grundrecht eingegriffen wird, muss man sich immer im Klaren darüber sein, dass es rechtsstaatlich, rechtlich, datenschutzrechtlich in allen Bereichen abgesichert ist. Aber bei der Abwägung, eine Bürgerin oder einen Bürger zu schützen – mit oder ohne Eingriff ins Grundrecht –, muss man irgendwann auch Farbe


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