Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 198

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18.28.24

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Geschätzter Präsident! Geschätzte Innenminis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einige Kritikpunkte der Opposition aufgreifen und eine Klarstellung für die Bürger, für die Zuhörer und Zuseher im Hohen Haus abgeben.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im heute vorliegenden Gesetzestext wurde – auch wenn es die Opposition nicht so haben möchte – die teils durchaus berechtigte Kritik aufgenommen. Im letzten Innenausschuss wurde sie durch einen Abänderungs­antrag bereits berücksichtigt. Dieser Abänderungsantrag enthielt notwendige Präzisie­run­gen, und zwar erstens, wann ein Einschreiten für die Exekutive nun möglich sein soll, und zweitens, wann erhobene Daten zu löschen sind. Jedes Mitglied des Innenausschusses wird bestätigen können, dass es von der Ausgangslage bis zum Gesetzentwurf, der jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, gravierende Veränderungen gegeben hat.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch kurz die Kritik betreffend den Rechtsschutzbeauftragten aufnehmen. Es wurde schon einiges von meinen Vorrednern gesagt, aber ich glaube, da dürfte es ein Missverständnis von manchen Abgeordneten in der Opposition gegeben haben. Sie verwechseln Menschen­rechts­beirat mit Rechtsschutzbeauftragtem, denn gerade im Menschenrechtsbeirat gibt es eine Mitwirkung der Bundesministerin. Aber beim Rechtsschutzbeauftragten – das wurde schon gesagt – ist der Bundespräsident zuständig für die Bestellung: auf Vor­schlag der Bundesregierung nach Anhörung der Präsidenten des Nationalrates und der Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes.

Was besonders hervorzuheben ist, ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit für einen Gesetzesbeschluss in diesem Bereich. Eine Verfassungsbestimmung lautet: „Eine Einschränkung seiner Befugnisse sowie seiner Rechte und Pflichten kann vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden“. Das zeigt die Wichtigkeit des Rechtsschutzbeauftragten.

Zum Schluss noch: Der Rechtsschutzbeauftragte erstellt jährlich einen Bericht, der dem Unterausschuss des Innenausschusses vorliegt – dem Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem sogenannte Stapo-Ausschuss. Es ist daher sehr wichtig, diese Berichte aufzuarbeiten, zu besprechen und auch zu hinterfragen.

Etwas stört mich aber schon ein bisschen: Im Ständigen Unterausschuss des Aus­schusses für innere Angelegenheiten sind wir jetzt mit dem Fall Kampusch beschäftigt. Ich würde zumindest einmal auf die Kollegen der FPÖ abzielen: Wie kann es sein – „Polizei-Skandal im Fall Kampusch“ –, dass ein FPÖ-Gemeinderat tätig war und Ermitt­lungen durchgeführt hat? In der Zeitung wurde natürlich auch sehr kritisch darüber geschrieben:

Was hat Sie dazu bewogen, in der Schule nach einer Tochter von Kampusch zu suchen? – „Sie können mir glauben: Ich hatte einen guten Grund dafür.“

Ich zitiere weiter: „Ich darf zum konkreten Fall überhaupt nix sagen.“

Vielleicht gibt es dazu am Freitag im Unterausschuss Antworten. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


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